Soziale Liste fordert Tarifbindung bei der Ewibo



Der Verwaltungsvorstand der Stadt Bocholt soll gemeinsam mit den städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Ewibo darauf hinwirken, dass bei der Ewibo und deren Betriebe, Einrichtungen und Vereine die Tarifbindung hergestellt wird. Die Tarifbindung erfolgt entweder durch eine volle Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband oder durch einen Anerkennungstarifvertrag (TVöD) mit der zuständigen Gewerkschaft. Außerdem soll über den Stand der Umsetzung in jeder Stadtverordnetenversammlung berichtet werden. Das fordert die Wählergemeinschaft Soziale Liste Bocholt in einem entsprechenden Bürgerantrag an den Stadtrat.

„Das ist gut für die Beschäftigten und eigentlich auch selbstverständlich, wenn die Ewibo als 100-prozentige Tochter der Stadt Bocholt öffentliche Aufträge bekommt, die durch Steuergelder finanziert werden“, betont Rainer Sauer (Vorsitzender) und erklärt dazu: „Die Ewibo ist eine 100-prozentige Tochter der Stadt Bocholt. Kommunale Unternehmen haben als Arbeitgeber besondere soziale Verpflichtungen und auch eine Art Vorbildfunktion. Dies sollte sich auch in der Tarifbindung und folglich bei der tarifvertraglichen Entlohnung aller Beschäftigten in den Unternehmen im Konzern der Stadt Bocholt wiederspiegeln.

Die Ewibo und deren Betriebe, Einrichtungen und Vereine sind laut einer Ratsanfrage nicht tarifgebunden. Die Beschäftigten hier sind demnach wegen fehlender Tarifbindung nicht durch einen Tarifvertrag geschützt. Ein Tarifvertrag stellt für die Beschäftigten das Minimum an Grundabsicherung dar. Durch die kollektiven Regelungen zur Entlohnung und zu sozialen Standards besteht ein Schutzfaktor, der unter anderem die Lohngrenze nach unten hin limitiert, während sie nach oben hin geöffnet ist. So wird die Zahlung von Dumpinglöhnen und eine zusätzliche Ausbeutung von Arbeitskraft verhindert. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Ewibo eine Vielzahl von Aufgaben übertragen wurde, die normalerweise eine Stadt selber erledigt (*siehe weiter unten).

In nicht tarifgebundenen Unternehmen entscheidet die Unternehmensleitung nach Gutdünken, wer wie entlohnt oder eingruppiert wird. Hingegen ist in jedem Tarifvertrag ein System der Entlohnung und folglich der Eingruppierung hinterlegt. Somit sind durch einen Tarifvertrag klare kollektivrechtliche Regeln vorhanden, die die Beschäftigten nachlesen und nachvollziehen können. Weiterhin bietet die Tarifbindung ein Mindestmaß an Sicherheit, denn neben vielen Errungenschaften haben Beschäftigte durch die Tarifbindung geregelte Arbeitszeiten und weitgehend eine „faire“ Entlohnung. Natürlich hat ein Tarifvertrag auch noch weitere wichtige Regelungen und Inhalte.

Bei den Beschäftigten der Stadt Bocholt findet der TVöD Anwendung. Diese Ungleichbehandlung – zwischen den Beschäftigten der Stadt Bocholt und den Beschäftigten bei der Ewibo und deren Betriebe, Einrichtungen und Vereine – kann so dann auch beseitigt werden.“

*Die Ewibo und deren Betriebe, Einrichtungen und Vereine* sind Betreiber und zuständig u.a. für:

• Schulmensen
• Haus der Integration
• Flüchtlingsunterkünfte
• Radstation
• Tiefgarage
• Europabüro
• Obdachlosenunterkünfte
• Kindertagesstätten
• Wohnungsbaugesellschaft
• Quartiersentwicklung
• Bikepark
• Tiefseilgarten
• Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für
Betriebsmedizin und Betriebliche
Gesundheitsförderung (BGF)

Alle sind miteinander verwurzelt:

– Ewibo – Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft
der Stadt Bocholt mbH
– Lia – Leben im Alter (L-i-A) e.V
– PSA – Personal und Service Agentur Bocholt-
Borken GmbH
– IpaBoH – Forum für Gesundheits- und
Beschäftigungsförderung im Industriepark Bocholt
– Jusina – Jugendhilfe und soziale Integration e.V.

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