Stadt soll Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung mit 450.000-Euro-Zuschuss vor möglicher Insolvenz retten



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Der Bocholter Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft könnte eine Insolvenz drohen. Grund sind starke Einnahmeausfälle durch die Corona-Krise aber auch sechsstellige Verluste aus dem vergangenen Geschäftsjahr wegen eines stark defizitäres Open-Air-Konzertes. Wenn jetzt auch noch die Kirmes ausfallen sollte, wird es im Winter finanziell eng. Deshalb soll jetzt die Stadt mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 450.000 Euro einspringen. Das schlägt Kämmerer Kai Elsweier der Stadtverordnetenversammlung vor. Die zu 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligten privaten Gesellschafter werden indes nicht zurKasse gebeten.

Geschäftsführer Ludger Dieckhues malt in einer Vorlage für die Gesellschafterversammlung ein düsteres Bild. „Selbst bei Ausnutzung aller realisierbarer und sinnvoller Einsparpotentiale, sowie bei Berücksichtigung nicht anfallender variabler Kosten aus dem Veranstaltungsbereich wird es im laufenden Jahr und gegebenenfalls noch 2021 wahrscheinlich nicht möglich sein, dass die zu leistenden Fixkosten durch die Gesellschaft eigenständig abgedeckt werden können“, heißt es denn auch in der Sitzungsvorlage für den Rat.

Um in dieser prekäre Lage zu sparen, wurde im Geschäftsbereich Tourismus bereits Kurzarbeit angemeldet. In den Geschäftsbereichen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing könnte diese Maßnahme bei ersten abgesagten Veranstaltungen zu weiteren Kostenreduzierungen führen. Allerdings weist Geschäftsführer Ludger Dieckhues darauf hin, dass hier nach vier vor Arbeit anfällt – etwa für die Beratung von Unternehmen im Bereich Förderprogramme oder für die Organisation von Gutscheinsystem für besonders stark betroffene Branchen (siehe eigener Bericht).

Indes gab die FDP-Fraktion heute bekannt, die Vertagung der Zuschuss-Entscheidung auf einen späteren Termin nach den Sommerferien beantragen zu wollen. Sie fordert eine genauere Einsicht in die Zahlen der Gesellschaft. Stutzig gemacht hat sie offenbar ein Passus in der Vorlage, in der es heißt, dass die Liquidität „für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis der Ausgangzahlen per 01.01. noch vorhanden“ sei und weitere Folgen erst im Winter2020/Frühjahr 2021 absehbar sind.

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