Stadt spricht sich für Hausarzt-Prämie aus



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Die Stadtverwaltung spricht sich für einen Hausarzt-Prämie aus. Mit bis zu 25.000 Euro innerhalb von fünf Jahren soll die Fest-Einstellung eines geeigneten Mediziners gefördert werden. Ziel ist die spätere Übernahme der Praxis. Das empfiehlt Bürgermeister Peter Nebelo dem Wirtschaftsförderungsausschuss, der darüber am 20. März diskutieren wird.

Hintergrund ist der Mangel in Bocholt. Laut aktuellen Versorgungsplanzahlen der Kassenärztlichen Vereinigung liegt der Versorgungsgrad bei den Hausärzten für den Mittelbereich Bocholt (Städte Bocholt, Rhede und Isselburg) bei 86,6 Prozent. Von den 56 Ärztinnen und Ärzten sind 19 älter als 60 Jahre, wobei sechs bereits älter als 70 Jahre sind, davon drei Ärzte aus Bocholt und drei Ärzte aus Isselburg. Bei vielen sind Nachfolger nicht in Sicht.

Im Haushalt 2018 wurden bereits 100.000 Euro für die Neuansiedlung von Ärzten zur Verfügung gestellt. Im aktuellen Haushalt wurde für diesen Zweck noch einmal dieselbe Summe veranschlagt. „Es hat sich bereits gezeigt, dass dieser beschrittene Weg genau richtig ist, da diese finanzielle Förderung eine Entscheidung für oder gegen Bocholt positiv beeinflusst. Da die Medizin immer weiblicher wird, und viele auch zunächst den Schritt in die Selbständigkeit scheuen, werden vermehrt zunächst Anstellungsverhältnisse bei niedergelassenen Ärzten gesucht, um so zu schauen, möchte ich mich später in die Selbständigkeit begeben oder möchte ich doch lieber in einem Anstellungsverhältnis bleiben“, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Verschärfend kommt nun hinzu, dass das Land NRW kleineren Städten bei dem Versuch, neue Ärzte zu gewinnen, finanziell unter die Arme greifen will. Davon könnten auch Rhede und Isselburg profitieren. In einem solchen kommunalen Wettbewerb soll Bocholt nun nicht nachstehen, selbst wenn die Stadt alles allein finanzieren muss.

Ihr Vorschlag: Zunächst wird die Einstellung eines jungen Mediziners für ein Jahr mit 1500 Euro monatlich gefördert. Kommt es in dieser Zeit nicht zu Praxisübernahme, kann noch mal auf fünf Jahre verlängert werden, wobei das erste Jahr der Förderung dann angerechnet wird.

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