Trotz Corona: Arbeitslosenzahlen sinken weiter



Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im November weiter gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Der lokale Arbeitsmarkt zeige sich trotz pandemiebedingter Risiken erfreulicherweise bislang stabil. Die Auswirkungen des erneuten Lockdowns im November lassen sich zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht abschätzen. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat November 4.520 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Oktober ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 134 Personen gesunken, gegenüber dem Vorjahresmonat allerdings um 407 Personen gestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,1 Prozent.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im November 2020 ebenfalls gesunken und liegt derzeit bei 9.559 Personen (-105). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im November 13.950 Personen (-181) in 6.976 Bedarfsgemeinschaften (-96) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,1 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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