Unerlaubt mit Elektro-Skateboard gefahren



Bocholt (ots) – Folgen zieht es nach sich, dass am Montag ein Bocholter mit einem elektrischen Skateboard im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Polizeibeamte hatten den 28-Jährigen gegen 15.45 Uhr auf der Hohenhorster Straße kontrolliert. Das motorisierte Skateboard bringt es nach Angaben seines Besitzers auf eine Geschwindigkeit von circa 40 km/h. Zu schnell für den öffentlichen Straßenverkehr: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht eine Zulassung nur für entsprechende Fahrzeug bis zu einem Tempo von 20 km/h vor – und auch diese nur unter bestimmten Bedingungen wie etwa dem Vorhandensein einer Lenk- und Haltestange und dem Erfüllen von verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen. Dazu zählen auch Brems- und Lichtsysteme. Nicht zuletzt unterliegen solche Fahrzeuge der Pflicht, dafür eine Versicherung abzuschließen – und sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Die Beamten fertigten im konkreten Fall eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.

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