Weitere Pflege-Berufsgruppen können Impftermine buchen



Im neuesten Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 wurde die Priorisierungsstufe 1 erweitert: Demnach können nun auch Personen, die zwar keine Pflegekräfte sind, aber dennoch regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, geimpft werden. Hierzu zählen beispielsweise Physiotherapeut/inn/en, Fußpfleger/innen, Seelsorger/innen sowie das Personal von Hilfsmitteldiensten und Sanitätshäusern. Diese Berufsgruppen müssen von ihrer jeweiligen Pflegeeinrichtung benannt werden und erhalten daraufhin vom Kreis Borken eine Termineinladung, mit der sie einen entsprechenden Impftermin im „Impfzentrum Kreis Borken“ buchen können. Viele dieser Einladungen sind seit Beginn der Woche bereits verschickt worden.

Darüber hinaus weist der Kreis Borken darauf hin, dass zu den Impfberechtigten nach dem Erlass nun auch Medizinprodukte-Beraterinnen und –Berater bei der Operationsbegleitung, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel Stoma- und Wundversorgung) sowie Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege zählen. Diese können sich unter www.kreis-borken.de/impfanmeldung-berufsgruppen registrieren und bekommen dann nach Prüfung der Zugehörigkeit zur höchsten Impfkategorie ebenfalls eine Termineinladung.

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