Zusätzliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus im Bereich der Tagesbetreuung



Kreis Borken. Das Land NRW hat zusätzliche umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen. So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in einem Erlass weitere Vorgaben bekannt gegeben, die ab heute (18.03.2020) für Tagespflegen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ähnliche Einrichtungen gelten. Geschlossen sind ab sofort
• Tagespflegen gem. SGB XI (für „Pflegebedürftige“)
• Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
• Tagesstätten oder vergleichbare Einrichtungen, beispielsweise für psychisch Kranke
• Bildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z. B. Berufsförderwerk)
• Frühförderstellen
• Autismuszentren und –ambulanzen.
• Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Sonderregelungen gelten dann, wenn die pflegebedürftige Person oder ein Mensch mit Behinderung durch eine „Schlüsselperson“ – also eine in einem Bereich tätige Person, der für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen notwendig ist, versorgt wird. Hier gelten vergleichbare Regelungen wie bei der Betreuung von Kindern in Schule oder Kindertagestätte. In diesen Fällen müssen die Arbeitgeber die Unentbehrlichkeit gegenüber der Einrichtung nachweisen.
Die Tagespflegen haben von der WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) der Kreisverwaltung bereits die entsprechenden Informationsbögen und eine Anleitung zur Bedarfsabfrage für die „Notbetreuung“ erhalten. Die „Notbetreuung“ gilt auch für Pflegebedürftige, deren häusliche Versorgung durch des Wegfall der Tagespflege nicht gesichert wäre. Jede Tagespflegeeinrichtung koordiniert für sich selbst die „Notfallgruppen“. Im Einzelfall entscheidet jeweils die Leitung der Tagespflege.
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung müssen gleichfalls eine „Notbetreuung“ sicherstellen. Auch hier gilt, dass dies von der Werkstatt koordiniert wird.
Bei den Transporten zu den Einrichtungen und Werkstätten sind die Hin- und Rückfahrten so zu organisieren, dass die Anforderungen an den erhöhten Infektionsschutz gewahrt sind.

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