Zweiter Todesfall im Bocholter Krankenhaus – Infektion durch Besucher nicht auszuschließen



Es gab einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Am Dienstagmorgen (24.03.2020) verstarb im Bocholter Krankenhaus ein 69-jähriger Mann aus Gronau. Der Patient hatte sich zuvor wegen einer schweren Vorerkrankung in Behandlung im Krankenhaus befunden. Wie bei Coronavirus-Erkrankungen aktuell seitens der Gesundheitsbehörden festgelegt, war er unmittelbar nach dem Verdacht auf eine Infektion ohne anderen Patientenkontakt isoliert untergebracht. Er war zuletzt auf der Intensivstation, wo er in den frühen Morgenstunden leider verstorben ist.

Leider muss wie beim ersten Todesfall davon ausgegangen werden, dass sich der Patient im Krankenhaus infiziert hat, da beide Patienten zuvor auf dem gleichen Zimmer gelegen haben. Eine Infektion durch Besuch, bevor das Besuchsverbot in Kraft war, oder eine Infektion durch den Mitpatienten sind nicht auszuschließen.

„Wir denken jetzt an die Angehörigen des Verstorbenen, denen unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker. Gleichzeitig bekräftigt er seinen Dank an das medizinische Personal im Bocholter Krankenhaus wie überall im Kreisgebiet für deren unermüdlichen Einsatz. Gleichzeitig bittet er alle Bürgerinnen und Bürger erneut eindringlich darum, sich trotz aller Widrigkeiten weiterhin genauso besonnen und umsichtig zu verhalten wie bisher.

Vor dem aktuellen Hintergrund bittet Landrat Dr. Kai Zwicker zusammen mit der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Annette Scherwinski erneut nachdrücklich darum, die ausgesprochenen Zugangsbeschränkungen für die Krankenhäuser sowie für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege zu beachten. Landrat Dr. Kai Zwicker: „Nur so können sie vor Coronavirus-Infektionen geschützt werden.“ Kranke, ältere und pflegebedürftige Personen gehören zur Risikogruppe. Sie haben wegen ihrer Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko, schwer zu erkranken. Zudem geht es darum, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Personal nicht infiziert, um die Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen nicht zu gefährden.

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