EWIBO muss Ex-Geschäftsführer 145.173,44 Euro zahlen

Die EWIBO muss ihrem ehemaligen Geschäftsführer Berthold Klein-Schmeink eine Abfindung in Höhe von 145.173,44 Euro bezahlen. Das entschied heute das Arbeitsgericht Bocholt in erster Instanz.

Die Kammer stellt fest, dass die Kündigung vom 15. November vergangenen Jahres nicht rechtens war und das Arbeitsverhältnis damals nicht aufgelöst werden konnte. Stattdessen wird die Trennung per Gerichtsbeschluss auf den 30. Juni 2022 terminiert. Das beklagte Unternehmen trägt von den Kosten des Rechtsstreits 20 Prozent, der Kläger 80 Prozent. Der Streitwert wurde auf 107.335,25 Euro festgesetzt. Im übrigen wurde die Klage Klein-Schmeinks abgewiesen

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