Faeser reicht Quick-Freeze zur Verbrechensbekämpfung nicht aus
Berlin (dts Nachrichtenagentur) In der Ampelkoalition wächst nach der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren der Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Ermittlern weitere Befugnisse zu gewähren. Das Verfahren, sei „ein gutes neues Instrument“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der „Süddeutschen Zeitung“.
„So können Ermittler bei schwerer Kriminalität Daten einfrieren lassen, damit wichtige Ermittlungsansätze nicht verlorengehen.“ Doch es reicht der Ministerin nicht aus. Faeser plädiert weiter für die anlasslose Speicherung von bestimmten Daten, die Buschmanns Ministerium mit der Einigung eigentlich abgeräumt sah. „Die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz. Um Täter identifizieren zu können, bleibt die Speicherung von IP-Adressen essenziell“, mahnt die SPD-Politikerin.
Deutlich wird damit, dass der Grundsatzstreit um die Verbrechensbekämpfung in der Koalition weiter ungelöst ist. Es geht dabei im Kern darum, ob bestimmte Telekomdaten stets nur bei einem konkreten Verdacht oder für eine gewisse Zeit auch ohne Anlass gespeichert werden dürfen. „Der Schutz der inneren Sicherheit erfordert, den ernsten Bedrohungslagen vom islamistischen Terror bis zu schwerer Kriminalität ins Auge zu sehen und zu handeln“, mahnte Faeser nun und forderte eine Pflicht für Telekomfirmen zum befristeten Speichern. Wenn keine Daten gespeichert würden, könnten auch keine eingefroren werden. „Das ist also eine notwendige Grundlage für das neue Quick-Freeze-Verfahren.“
Faeser kündigte weitere Gespräche dazu an. „Über diese Frage verhandeln wir deshalb weiter. Das haben wir ausdrücklich vereinbart.“ Die Innenministerin machte klar, dass Sicherheitsbehörden auf breiter Front die anlasslose Speicherung fordern. „Es besteht bei allen Ermittlungsbehörden und Innenministern in den Ländern wie im Bund und in der EU völlige Einigkeit, dass wir eine kurzzeitige Speicherung der IP-Adressen bei den Anbietern brauchen.“ Die IP-Adresse sei nicht mehr als die technische Kennung eines Geräts. „Der Europäische Gerichtshof hat die Speicherung von IP-Adressen ausdrücklich für zulässig erklärt. Das ist unser rechtlicher Maßstab.“
Foto: Nancy Faeser und Marco Buschmann (Archiv) – via dts Nachrichtenagentur