Fahren unter Drogeneinfluss



Bocholt (ots) – Am Sonntag kontrollierten Polizeibeamte gegen
10.30 Uhr auf der Osterstraße einen 37-jährigen Motorrollerfahrer aus
Bocholt. Da dieser augenscheinlich unter Drogeneinfluss stand und den
Konsum von Drogen auch einräumte, untersagten die Beamten die
Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ein Arzt entnahm
dem Mann eine Blutprobe. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren
unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens
500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“
und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das
Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten
Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.

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