Fahrerlaubnis Fehlanzeige



Bochot (ots) – Eine Strafanzeige eingehandelt hat sich am Montag ein Jugendlicher in Bocholt. Polizeibeamte hatten den 17-Jährigen kontrolliert, als er am Abend mit einem Motorroller die Straße Westend befuhr. Sein Tempo lag deutlich über 25 km/h. Dafür reichte die Mofaprüfbescheinigung des Bocholters nicht aus. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse „Bewährungszeit“ gebunden wird.

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