Fahrzeugbestand im Kreis Borken wächst weiter auf 301.845



Kreis Borken. Die Zahl der Fahrzeuge im Kreis Borken steigt: „In den vergangenen zehn Jahren ist der Fahrzeugbestand im Kreisgebiet kontinuierlich, um insgesamt 20 Prozent angestiegen“, sagt Sofia Arnold, Leiterin der Zulassungsstelle des Kreises Borken. Zum 31.12.2016 waren es 301.845 Fahrzeuge (2015: 294.660). Der überwiegende Teil, 211.220 der erfassten Fahrzeuge, sind Pkw. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 206.352. Der Bestand von Nutzfahrzeugen wie LKW, Anhänger Traktoren und andere Zugmaschinen ist im Vergleich zum Vorjahr von 72.209 auf 74.345 Fahrzeuge angestiegen. Bei den Motorrädern wurde ein Anstieg von 16.099 auf 16.280 festgestellt. Der Anstieg des Fahrzeugbestandes setzt sich auch zum Jahresanfang weiter fort: Zum 31.03. lag er bereits bei 303.849 Fahrzeugen. Die Zahl der Zulassungen ist im Jahr 2016 von 72.230 im Vorjahr auf 75.033 gestiegen. Die Neuzulassungen sind jedoch nur leicht um 7,9 Prozent angestiegen.
Durch die gesetzliche Änderung bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, die für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden können, ist in 2016 gegenüber 2014 eine deutliche Reduzierung um 66 Prozent zu verzeichnen. Seit dem 01.04.2015 dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgegeben werden, wenn für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen wird. Neu ist ebenfalls, dass die Fahrzeugdaten bei Beantragung des Kurzzeitkennzeichens konkret benannt und nachgewiesen werden müssen. „Durch die gesetzliche Verschärfung soll der Missbrauch mit Kurzzeitkennzeichen verhindert werden. , sagt Sofia Arnold.
Seit Beginn des Jahres 2015 gibt es die bundesweite Kennzeichenmitnahme, das heißt, es ist möglich, bei Umzug das Kennzeichen bundesweit mitzunehmen. „Das bedeutet, dass man beim Umzug zum Beispiel sein Münsteraner Kennzeichen im Kreis Borken weiter nutzen kann“, erläutert Sofia Arnold. „Es ist jedoch weiterhin erforderlich, die Ummeldung des Fahrzeugs in einer der drei Zulassungsstellen vornehmen zu lassen.“ In 2016 gab es 1.403 Fahrzeughalter, die bei Umzug in den Kreis Borken ihr Kennzeichen behalten haben.
Seit September besteht durch eine Änderung der Zulassungsverordnung die Möglichkeit, Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Sonderkennzeichen zu versehen. Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge bestehen dabei keine Einschränkungen. Hybridfahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie mit einem E-Kennzeichen zugelassen werden können. Auf Antrag bei der Zulassungsstelle wird das Kennzeichen im Anschluss mit einem „E“ versehen. Zum Jahresende 2016 gab es 52 E-Kennzeichen im Kreis Borken. Dieses „E“ ist vergleichbar mit dem „H“ für historische Fahrzeuge (Oldtimer). Im Kreis Borken gibt es derzeit 1.746 H-Kennzeichen.
Seit der Wiedereinführung der Altkennzeichen AH und BOH werden diese gut angenommen. Von den 301.845 zugelassenen Fahrzeugen führen 33.410 das AH-Kennzeichen (davon wohnen 12.293 Halterinnen und Halter in Ahaus) und 27.723 das BOH-Kennzeichen (davon wohnen 23.909 Halter in Bocholt).

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