Führerschein eines „Parkplatz-Drifters“ sichergestellt



Bocholt (ots) – (fr) Am Mittwoch meldeten sich gegen 17.30 Uhr
mehrere Anrufer bei der Polizei und beschwerten sich über lärmendes,
belästigendes und verkehrsgefährdendes Verhalten eines Autofahrers
auf dem Parkplatz des Textilmuseums an der Uhlandstraße.

Auf dem Parkplatz wurden die Beamten von zwei Zeugen angesprochen.
Einer der Zeugen war mit seinem Pkw auf den Parkplatz gefahren, wo
der 22-jährige Bocholter mit seinem schwarzen Mazda MX5 mit laut
aufheulendem Motor und durchdrehenden Reifen Driftübungen
(„Kreisbahnen“) durchführte. Dabei kam er dem Pkw des Zeugen so nahe,
dass dieser sich gefährdet fühlte und im Anschluss die Driftmanöver
des 22-Jährigen zu Beweiszwecken filmte. Die Videoaufnahmen führte er
den Beamten an Ort und Stelle vor.

Auch die zweite Zeugin, eine Radfahrerin, gab ebenfalls an, dass
sie sich durch die Driftübungen des jungen Mannes gefährdet gefühlt
und sofort den Parkplatz wieder verlassen habe.

Nach Aussagen der Zeugen stand während der insgesamt ca. 10
Minuten andauernden Driftübungen auch eine Gruppe Kinder (überwiegend
Mädchen) in der Nähe. Die Kinder standen auf dem Gehweg und machten
ebenfalls Aufnahmen von den Fahrmanövern. Der Abstand der von dem
Beschuldigten gedrifteten Kreisbahn zu der Kindergruppe betrug ca. 10
bis 15 m. Aufgrund der Fahrweise des Beschuldigten, besteht der
Verdacht, dass die Kinder gefährdet waren.

Der 22-Jährige räumte die Fahrmanöver ein. Er gab an, dass er
seinem Hobby nachgehen würde und in den zurückliegenden Tagen abends
und nachts ähnliche Fahrmanöver auf den Parkplätzen verschiedener
Supermärkte durchgeführt habe.

Der Parkplatz des Textilmuseums an der Uhlandstraße gehört zum
öffentlichen Verkehrsraum. Dies gilt auch grundsätzlich für
Supermarktparkplätze.

Die Beamten stellten den Führerschein des 22-Jährigen sicher und
leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der
Straßenverkehrsgefährdung ein. In dem Strafverfahren muss nun geklärt
werden, inwiefern tatsächlich eine konkrete Gefährdung anderer
Personen oder Sachen vorlag. Bislang nicht bekannte Zeugen und auch
die Erziehungsberechtigten der o.a. Kinder werden gebeten, sich beim
Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990) zu melden. Die von den
Kindern gefertigten Videoaufnahmen können wichtige Beweismittel für
das Verfahren sein.

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