Feldvogel-Inseln im Acker

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Feldvogel-Inseln im Acker

Förderangebot des Landes NRW für den Schutz von Brutflächen von Kiebitz, Feldlerche und Co.

Mit dem bald einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit heimischer Vögel. Auch unsere Feldvögel wie beispielsweise Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können dann auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden. Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen unserer Feldvögel drastisch zurück – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme. Um dem Trend entgegen zu wirken, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Das NRW-Umweltministerium wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb eines Schlages mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern sowie dem Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So werden zum Beispiel 1.308 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelbrutpaare beziehungsweise Reviere. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, ist das Programm näher erläutert (z. B. über die Suchmaske mit dem Stichwort „Feldvogelinseln“). Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig. Dieser Nachweis wird durch die Biologische Station Zwillbrock e.V. oder durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken erbracht. Die Biologische Station ist erreichbar telefonisch unter der 02564 / 98600 oder per E-Mail an info@bszwillbrock.de und die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 02861 / 681-7126 oder per E-Mail an j.arns@kreis-borken.de.


Der Kiebitz brütet im Kreisgebiet bevorzugt auf Ackerflächen.

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Der Kiebitz brütet im Kreisgebiet bevorzugt auf Ackerflächen.


Quelle: Kreis Borken

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