Feuerwerk an Silvester – Verkaufsverbot und Einschränkungen



Wie schon im vergangenen Jahr wurde auch in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Das hat der Bund vergangene Woche beschlossen. Demnach dürfen keine Feuerwerkskörper, wie z.B. die typischen Raketen und Knaller, an Privatpersonen übergeben werden.
Begründet wird das bundesweite Verbot mit der Entlastung von Krankenhäusern und Notärzten während der Corona-Pandemie.

Das Verbot beschränkt sich im Wesentlichen auf den Verkauf. Wenn man noch Feuerwerkskörper aus den Vorjahren besitzt, so darf man diese grundsätzlich auch zünden. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen und Empfehlungen.
Wie in der aktuellen Coronaverordnung niedergeschrieben, sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt.
Im privaten Bereich oder vor der Haustür ist es grundsätzlich nicht verboten. Die Stadtverwaltung in Bocholt rät den Bürgern jedoch davon ab, Böller und co. im Allgemeinen zu zünden, wie Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs für öffentliche Ordnung uns mitteilte.
Die neuen Kontaktbeschränkungen dürfen dabei ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.

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