Finanzamt bietet ab 2019 keine Sprechtage mehr an



Bocholt (PID). Steuererklärungen können ab 2019 nicht mehr persönlich im Bocholter Rathaus abgegeben werden. Wie das Finanzamt Borken mitteilt, entfallen die Sprechtage in Bocholt. Der Hauptgrund für viele Steuerbürger, Steuererklärungen persönlich abzugeben, sei entfallen. Außerdem würden immer mehr Bürger die elektronische Übermittlung nutzen, so das Finanzamt.
Im Bürgerbüro des Finanzamtes Borken werden keine Belege zur Steuererklärung mehr durchgesehen, da mittlerweile die Belegvorlagepflicht durch die Belegvorhaltepflicht ersetzt wurde. Das bedeutet, dass keine Belege mehr der Steuererklärung beigefügt werden müssen, sondern nur noch aufgrund von maschinellen Prüfhinweisen angefordert und geprüft werden, so die Finanzbehörde.
Daher werden ab 2019 auch keine Sprechtage mehr im Rathaus der Stadt Bocholt angeboten. Gleichzeitig wird die elektronische Abgabe der Steuererklärung empfohlen, die auch schon in stark zunehmendem Maße von den Bürgern genutzt wird. Erläuterungen hierzu unter www.elster.de/eportal/start .

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