Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen Wohnsitz in NRW jetzt frei wählen



Land Nordrhein-Westfalen regelt die Wohnsitzauflage für Geflüchtete aus der Ukraine neu
Ausländerbehörde des Kreises Borken ändert daher auf Wunsch Aufenthaltstitel für diesen Personenkreis

Die Wohnsitzauflage für ukrainische Flüchtlinge wurde neu geregelt. Das teilt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit. So soll es keine kommunalscharfe Wohnsitzauflage für den Personenkreis der ukrainischen Geflüchteten mehr geben. Dies hat zur Folge, dass die Geflüchteten ihren Wohnsitz in NRW frei wählen dürfen. Dementsprechend stellt die Ausländerbehörde des Kreises Borken nun die Aufenthaltstitel für diesen Personenkreis ohne kommunalscharfer Wohnsitzauflage aus. Auf Basis der bisherigen Erlasslage ist jedoch in der Vergangenheit durch die Ausländerbehörde Borken eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln mit kommunalscharfer Wohnsitzauflage ausgestellt worden.

Das Land hält sich in seinem neuen Erlass die Möglichkeit offen, die Frage einer kommunalscharfen Zuweisung erneut neu zu regeln beziehungsweise anzupassen. Nach Eindruck der Ausländerbehörde des Kreises Borken hat ein Großteil der ukrainischen Geflüchteten in den Orten, denen sie zugewiesen sind, inzwischen Anschluss gefunden. Sie seien dort „angekommen“ und hätten insofern den selten den Wunsch umzuziehen, so der Kreis. Sollte es bei ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern allerdings den Wunsch geben, die Wohnsitzauflage aus dem Aufenthaltstitel herauszunehmen, besteht die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches bei der Ausländerbehörde ohne vorherige Terminvereinbarung, um kostenfrei die Auflage (Auflage technisch auf dem Speicherchip des Aufenthaltstitels und schriftlich auf dem Zusatzblatt) anzupassen zu lassen.

Die Ausländerbehörde des Kreises Borken weist in diesem Zusammenhang insbesondere daraufhin, dass bei einem Wohnortwechsel grundsätzlich folgendes zu beachten ist:

  • Beabsichtigt eine Person aus der Ukraine einen Wohnortwechsel innerhalb NRW, ist über die Ausländerbehörde Borken die kommunalscharfe Wohnsitzauflage auf eine landesweite Wohnsitzauflage abzuändern.
  • Beabsichtigt eine Person aus der Ukraine einen Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland, ist die Ausländerbehörde Borken darüber zu informieren, damit diese eine Zuzugsanfrage an die potenziell aufnehmende Ausländerbehörde stellen kann.

Ukraine-Hilfe im Kreis Borken

©  

Quelle: Kreis Borken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert