Erst gekifft und dann gefahren



Offen zugegeben hat ein Autofahrer in der Nacht zum Dienstag in Bocholt, Marihuana konsumiert zu haben. Der 31-Jährige erklärte, süchtig zu sein und die Droge zu brauchen. Polizeibeamte hatten ihn in der Innenstadt kontrolliert. Ein Arzt entnahm dem Mann in der Polizeiwache eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachzuweisen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige.

Der Mann war nicht zum ersten Mal an diesem Abend mit der Polizei in Kontakt gekommen: Polizeibeamte hatten ihn bereits schon einmal kontrolliert, als er als noch zu Fuß unterwegs gewesen war und stark nach Marihuana gerochen hatte. Bei ihm fand sich eine geringe Menge des Rauschgifts.

Drogenkonsum bringt für die Betroffenen oftmals viele Probleme mit sich. Das gilt auch für die Teilnahme am Straßenverkehr: Wer im Drogenrausch Auto fährt, gefährdet sich und andere. Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen treten schon nach dem Konsum geringer Mengen auf – damit steigt die Gefahr eines Unfalls.

Viele Konsumenten sind sich zudem nicht darüber im Klaren, wie lange es dauern kann, bis ihr Körper das Rauschgift abgebaut hat. Das Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen zieht auch rechtliche Folgen nach sich: Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann. Hinzu kommen zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“.

Begeht der berauschte Autofahrer einen Fahrfehler, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht einen Unfall, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert