Attraktive Förderkonditionen für den Wohnungsbau im Jahr 2021



Gute Nachrichten für Häuslebauerinnen und -bauer sowie Investierende: Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für das Jahr 2021 attraktive Zinskonditionen und „Geldgeschenke“ in Form von Tilgungsnachlässen vor. Das Programm ebnet den Weg zum eigenen Haus und ist auch interessant für Investierende im Mietwohnungsbau. Darauf weist nun Claudia Brune, Leiterin der Abteilung „Wohnungswesen“ im Fachbereich „Bauen, Wohnen und Immissionsschutz“ der Kreisverwaltung Borken, hin. Sie berät gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einzelnen Förderprogrammen. Zudem unterstützen sie auch bei der Antragstellung.
Zu erreichen ist das Team aus dem Bereich „Wohnungswesen“ im Borkener Kreishaus telefonisch unter 02861/681 6865 (Claudia Brune) und 02861/681 6866 (Werner Hörst). Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen stehen auch auf der Internetseite des Kreises Borken unter: www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung zur Verfügung. Unter dem Stichwort „Wohnen“ sind dort die einzelnen Förderbereiche aufgezählt.

Für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie gibt es besonders attraktive Fördermöglichkeiten: Darlehen werden mit sehr guten Zinskonditionen von 0,5 Prozent (zuzüglich 0,5 Prozent Verwaltungskosten) mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren angeboten. Sondertilgungen sind möglich. Außerdem wird ein Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent gewährt. Bei einem Darlehen von beispielsweise 100.000 Euro wären damit 7.500 Euro nicht zurückzuzahlen, also geschenkt. Für das Bauen mit Holz und die Standortaufbereitung des Fördergrundstücks gibt es besondere Zusatzdarlehen, für die sogar ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt wird.

Diese Förderung können Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person beim Kreis Borken beantragen, die zum Beispiel ein älteres Haus kaufen oder ein neues Objekt bauen bzw. kaufen möchten. Das Förderangebot gilt auch für Eigentumswohnungen. Hinweis: Ein Förderbeispiel dafür steht am Ende dieser Meldung.
Die NRW.Bank stellt mit dem „Chancenprüfer“ für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein Werkzeug bereit mit dem sie ihre Erfolgsaussichten auf eine Förderung vorab schon einmal selbst berechnen können. Der „Chancenprüfer“ ist im Internet unter www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html#chancenpruefer zu finden.
Ebenso stellt die NRW.Bank einen Informationsfilm zum Einstieg in das Antragsverfahren bereit. Dieser ist unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/OwTcF-E50aA.
Weitere Informationen sowie auch die erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Kreises Borken veröffentlicht unter www.kreis-borken.de/eigenheimfoerderung.

Der Bau von Mietwohnungen wird in allen Kommunen des Kreises Borken mit attraktiven Tilgungsnachlässen von bis zu 20 Prozent und sehr guten Darlehenskonditionen (0 Prozent Zinsen für 15 Jahre fest, danach 0,5 Prozent) gefördert. Die Förderkonditionen wurden im Vergleich zum Vorjahr erneut verbessert: Für alle Kommunen im Kreisgebiet beträgt die mögliche Förderung 2.180 Euro pro Quadratmeter geschaffener Wohnfläche bei einer zulässigen Miete von 5,90 Euro pro Quadratmeter (für den Bezug der Wohnungen ist ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein erforderlich). Die Erhebung des einmaligen Verwaltungskostenbeitrages für die NRW.Bank entfällt zukünftig. Auf weitere mögliche Zusatzdarlehen gibt es nun Tilgungsnachlässe von 50 Prozent, zum Beispiel für das Bauen mit Holz, die Standortaufbereitung, Errichtung von Wohnraum für Schwerbehinderte und Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität. Personen, die in den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau investieren möchten, sollten sich jetzt beim Kreis Borken beraten lassen. Auf Wunsch kann diesbezüglich auch der Informationsflyer „Mietwohnungsbau“ zugesendet werden.
Alle Infos sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-borken.de/mietwohnraumfoerderung sowie der Hompage der NRW.Bank unter www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mietwohnraumfoerderung-Neubau/15346/produktdetail.html?backToResults=false zu finden.

Ebenfalls gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnungen und Eigenheimen (Alter des Gebäudes mindestens fünf Jahre) für Haushalte mit mittlerem bis niedrigem Einkommen. Es werden Darlehen bis zu 120.000 Euro gewährt, auf die es Tilgungsnachlässe von 20 bis zu 30 Prozent gibt. Förderfähig sind zum Beispiel der Abbau von Barrieren (z. B. ein barrierefreies Bad), die Verbesserung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung (z. B. Smart Home) sowie auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und des Klimas. Im Mietwohnungsbau wird zusätzlich auch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Mieterstrom mit einem Darlehen und Tilgungsnachlass unterstützt.
Besonders interessant sind die möglichen Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Gebäudebestand, die im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung oder einer Pflegebedürftigkeit stehen. Bei Darlehenshöhen von bis zu 120.000 € wird dabei ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter: www.kreis-borken.de/modernisierungsfoerderung.
Förderbeispiel:
Eigenheimförderung für einen 4-Personenhaushalt (junges Ehepaar mit 2 Kindern, Brutto-Jahreseinkommen bis zu 60.742 Euro):
Die Förderhöhe ist abhängig vom Standort der Immobilie.
Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Legden, Vreden – Förderdarlehen: 116.000 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent (= „Geldgeschenk“): 8.700 Euro
Ahaus, Bocholt, Borken, Heiden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen – Förderdarlehen: 139.000 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent (= „Geldgeschenk“): 10.425 Euro
Weitere Zusatzdarlehen mit Tilgungsnachlässen von bis zu 50 Prozent (z.B. für Bauen mit Holz, Standortaufbereitung, Barrierefreiheit) sind möglich. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann gegebenenfalls noch ein zusätzliches Förderdarlehen für die Modernisierung des Objektes bewilligt werden. Hierfür wird im Regelfall ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert