Kreis zahlt mehr als 3,73 Millionen Euro an Schüler-BAföG aus



Kreis Borken. Für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, ist der Kreis Borken die erste Anlaufstelle in Sachen finanzielle Hilfen. Im Jahr 2020 unterstützte die Behörde 850 junge Frauen und Männer mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dabei wurden insgesamt 3,73 Millionen Euro für die Bundeskasse ausgezahlt (2019: 3,58 Millionen). 100 Anträge wurden zurückgezogen, an zuständige Stellen weitergeleitet oder mussten abgelehnt werden. Somit stellten im vergangenen Jahr insgesamt 950 Personen Anträge auf das sogenannte Schüler-BAföG. Im Jahr 2019 waren es 1.011.
Der Anspruch auf Ausbildungsförderung richtet sich danach, ob die Schulform dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, und Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig, die gymnasiale Oberstufe nur in Ausnahmefällen. Bei den persönlichen Voraussetzungen werden die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter geprüft.

Die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze liegt seit der letzten Anhebung zum 1. August 2020 zwischen 247 und 723 Euro. Die Höhe der Leistung hängt von der Schulform, dem Wohnort (bei den Eltern/nicht bei den Eltern wohnend) und auch den finanziellen Voraussetzungen (eigenes Einkommen und Vermögen, Einkommen der Eltern und des Ehe- / Lebenspartners) ab. Durchschnittlich darf der Antragsteller oder die Antragstellerin 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass die BAföG-Förderung gekürzt wird. Das Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Weitere wichtige Informationen sind im Internet unter www.kreis-borken.de/bafoeg zu finden. Die Mitarbeiterinnen der Fachabteilung Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung beraten Interessierte gern auch telefonisch unter 02861/681-1430. Antragsunterlagen liegen zudem auch in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises aus. Der Antrag kann auch digital im Internet auf www.bafoeg-digital.de gestellt werden.
Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zum Studenten-BAföG und zum „Aufstiegs-Bafög“:

Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes.
Zum sogenannten „Aufstiegs-Bafög“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) beraten in NRW die jeweiligen Handwerkskammern. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Bezirksregierung in Köln. Mehr Informationen und die Antragsunterlagen gibt es im Internet auf www.aufstiegs-bafoeg.de.

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