Frau aus Doetinchem muss mit Äußerungen über ein satanisch-pädophiles Netzwerk aufhören
Eine Frau aus Doetinchem wurde von einem Richter angewiesen, ihre Äußerungen über ein angebliches satanisches-Pädophilen-Netzwerk in der Gemeinde Bodegraven-Reeuwijk zu unterlassen. Setzt sie ihre Aussagen fort, droht ihr ein Bußgeld von fünftausend Euro pro Verstoß.
Die Betroffene begann am 3. April 2023, auf sozialen Medien Theorien über Kindermorde durch ein satanisches-Pädophilen-Netzwerk in der genannten Gemeinde zu verbreiten. Die Gemeinde in Südholland beantragte beim Gericht, dass sämtliche Äußerungen untersagt werden sollten. Die Richter erklärten: „Das betrifft nicht nur neue, sondern auch die Beiträge, die bereits auf sozialen Medien, Webseiten und anderen Online-Plattformen veröffentlicht wurden.“
Das Zutphener Gericht gab dem Antrag nach und wies die Frau an, auch bereits online stehende Inhalte zu entfernen. In der gerichtlichen Entscheidung heißt es: „Wenn die Frau sich nicht an dieses Verbot hält, wird ihr ein Bußgeld von 5.000 Euro pro Verstoß auferlegt, welches insgesamt auf 400.000 Euro ansteigen kann.“
Die Situation wird als „äußerst bedrohlich und schädlich“ betrachtet. Bereits 2021 war die Gemeinde Bodegraven-Reeuwijk von Personen heimgesucht worden, die ähnliche Verschwörungsgeschichten über ein satanisches-Pädophilen-Netzwerk verbreiteten. Dies führte damals zu Unruhen auf einem Friedhof in Bodegraven, wo es unter anderem zu Grabschändungen von Kindergräbern kam.
Die Tatsache, dass die Frau aus Doetinchem diese Geschichten erneut in die Welt setzt, erachtet das Gericht als schwerwiegend: „Die Inhalte ihrer Äußerungen sind für die Bewohner und Mitarbeiter der Gemeinde äußerst bedrohlich und schädlich und damit rechtswidrig.“
Quelle: Regio8