Frau muss ätzende Flüssigkeit trinken – nur ein Fall von häuslichen Gewalt bei uns



Eine Tochter, die ihre Mutter mit Füßen tritt oder ein Mann der seine Ehefrau zwingt, eine ätzende Flüssigkeit zu trinken – Mit diesen nüchternen Worten haben Polizisten festgehalten, was sich in verschiedenen Haushalten im Kreis Borken abgespielt hat. Sie lassen nur erahnen, welches Martyrium sich dahinter verbergen kann. Allein im November dieses Jahres kam es 84 Einsätzen, bei denen die Beamtinnen und Beamten das Stichwort „Häusliche Gewalt“ vermerkten. Die Polizei geht mit dieser Zahl bewusst an die Öffentlichkeit. Denn auch wenn die einzelnen Fälle sich nicht konkreter darstellen lassen, sollte öffentlich deutlich werden, dass dieses Phänomen auch im Kreis Borken ein nicht zu ignorierendes Ausmaß besitzt.
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> Welche Situation sie nach einem entsprechenden Notruf antreffen, wissen die Einsatzkräfte vorher in der Regel nicht. Ob es sich um einen spontanen Ausbruch von Aggression handelt, um das Ende des Leidensdrucks nach einem langen Martyrium oder um den traurigen Gipfel eines wechselseitigen Beziehungskrieges – immer geht es für die Polizei zunächst darum, eine mögliche akute Gefahr zu bannen.
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> Häusliche Gewalt tritt selten öffentlich spürbar zu Tage. Aber sie ist in allen Orten des Kreises Borken gegenwärtig. Das zeigt sich im täglichen Einsatzgeschehen. Meist sind es Frauen, die Hilfe benötigen -Hilfe vor Partnern, die sie schlagen, beleidigen oder bedrohen, aber auch vor Ex-Partnern, die ihnen nachstellen. Wenn die Kräfte eintreffen, können sich ihnen ganz unterschiedliche Szenarien bieten. Im Extremfall attackieren Täter auch die Beamtinnen und Beamten – und nicht selten sind in solchen aufgeheizten Situationen Alkohol oder Drogen im Spiel. Häusliche Gewalt existiert jedoch nicht nur in partnerschaftlichen Beziehungen. Dazu kann es in jeder Konstellation von Menschen kommen, die gemeinsam unter einem Dach leben – zwischen Kindern und einem Elternteil, Verwandten oder Menschen, die sich eine Wohnung teilen.
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> Die Polizei kann eine Situation entschärfen und den Täter oder die Täterin direkt mit Konsequenzen belegen. Wird einer der Beteiligten aus der Wohnung verweisen und erhält für zehn Tage ein Rückkehrverbot, so durchbricht das wirkungsvoll einen Kreislauf der Gewalt. Und es eröffnet Zeit für die Betroffenen, ihre Situation zu ändern. Deshalb bieten die Beamtinnen und Beamten noch vor Ort konkrete Informationen an: beispielsweise eine Broschüre, die über das Thema informiert, Hilfsangebote aufzeigt und konkrete Beratungsstellen nennt. Wenn die Zustimmung dazu vorliegt, übermittelt die Polizei nach einem Fall Häuslicher Gewalt die entsprechenden Daten an eine dieser Institutionen. So haben Fachkräfte die Chance, Kontakt zu den Betroffenen aufzunehmen.
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> Über den Einsatz hinaus gibt es mit dem Kommissariat für Prävention und Opferschutz ein Team in der Kreispolizeibehörde Borken, das sich um das Thema Häusliche Gewalt in besonderer Weise kümmert. Die Beamtinnen und Beamten dort führen viele Gespräche mit Betroffenen und ratsuchenden, arbeiten über die Behörde hinaus mit in Gremien im Kreis Borken wie GewAlternativen und sorgen so mit für die Vernetzung aller, die sich dieses Themas aktiv annehmen. Die wichtigste Botschaft der Experten an die Opfer häuslicher Gewalt lautet: „Scheuen Sie sich nicht, die Polizei einzuschalten!“ Denn: „Gewaltfrei zu leben ist kein Privileg. Es ist Ihr gutes Recht!“

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