Für Kurzbesuche in den Niederlanden entfällt die Meldepflicht



Mit der seit gestern gültigen Fassung gilt nun: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet (zum Beispiel in den Niederlanden) waren, müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Pendlerinnen und Pendler müssen sich einmal beim Gesundheitsamt melden, dazu gibt es unter kreis-borken.de/coronareise-grenzpendler ein separates Formular, in dem sie ihre Daten erfassen können.

Personen, die länger in einem Risikogebiet gewesen sind, müssen sich nach einem Aufenthalt in einem Riskogebiet beim Kreisgesundheitsamt melden. Dazu können sie ein im Internet unter kreis-borken.de/coronareise hinterlegtes Formular nutzen. Zudem müssen sie sich laut CoronaEinreiseVerordnung unverzüglich in häusliche Isolation begeben.

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