Geburtstagsparty mit verfassungsfeindlichen Parolen und Hakenkreuzfahne



Am Samstagabend wurde die Polizei durch Zeugen über eine lautstarke Feier in einer Mehrfamilienhaus-Wohnung im Bocholter Nordwesten (Wohngebiet nördlich der Straße Unter den Eichen und östlich vom Burloer Weg) informiert. Nach Angaben der Zeugen fand in der Wohnung nicht nur eine lautstarke Feier statt, es seien auch rechtsradikale Parolen gerufen und eine Hakenkreuzfahne vom Balkon der Wohnung öffentlich gezeigt worden.

Die Polizeibeamten trafen in der Wohnung die beiden Bewohnerinnen (44 und 71 Jahre alt) sowie neun Gäste im Alter von 17 bis 45 Jahren an (drei weibliche, sechs männliche Personen). In der Wohnung hatte augenscheinlich eine Party stattgefunden; Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstände – Fehlanzeige. An der Wohnzimmerwand befand sich eine Hakenkreuzfahne, die sichergestellt wurde.

Bei den zum Teil erheblich alkoholisierten Personen herrschte eine aufgebrachte und aggressive Stimmung vor – einer der Gäste, ein 40-jähriger Bocholter, beleidigte im Laufe des Einsatzes einen der eingesetzten Polizeibeamten.

Die Beamten stellten die Personalien der Personen fest und erteilten den Gästen Platzverweise. Der Aufforderung der Beamten sich auszuweisen kamen die Personen nur widerwillig bzw. erst nach mehrfacher Aufforderung und Androhung von Konsequenzen nach. Allen Gästen erteilten die Beamten Platzverweise, der bei einer 31-Jährigen zwangsweise durchgesetzt werden musste. Ein 39-jähriger Gast aus Hamminkeln (alle anderen Personen sind in Bocholt wohnhaft) rief beim Verlassen der Wohnung eine verfassungsfeindliche Parole.

Wegen der in Rede stehenden Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung) wurden Strafverfahren eingeleitet, zudem gegen alle Teilnehmer der Geburtstagsfeier auch Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung.

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