Geflügelpest: Beobachtungsgebiet im Bereich Isselburg und Bocholt wird aufgehoben



Nach den Ausbrüchen der Geflügelpest in den Nachbarkreisen Wesel und Kleve war ein Beobachtungsgebiet mit jeweils einem Radius von zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe eingerichtet worden. Diese Beobachtungsgebiete ragten auch in den Kreis Borken hinein und umfassten Isselburg sowie Teile von Bocholt. Dieses Beobachtungsgebiet wird nun aufgehoben. Darauf weist der Kreis Borken hin. Die kreisweit geltende Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot der Ausstellung von Vögeln aller Art bleiben allerdings weiterhin in Kraft.
Die Aufhebung des Beobachtungsgebiets erfolgt in Absprache mit den Kreisen Wesel und Kleve. Da es keinen weiteren Ausbruch innerhalb des Gebietes gab, können die im Beobachtungsgebiet geltenden besonderen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen nun aufgehoben werden. Da die Seuchengefahr durch die Geflügelpest aber weiterhin als sehr hoch eingeschätzt wird, gelten weiterhin die Stallpflicht für Geflügel und das Verbot der Ausstellungen von Vögeln aller Art. Der Kreis Borken bittet die betroffenen Geflügelhalter um Verständnis.

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