Geflügelpestgefahr: Mehrere Bestände im Kreis vorsorglich gesperrt
Folgende Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung:
Schutz des Geflügels vor Kontakt mit Wildvögeln (Futter, Einstreu, Wasser)
Fernhalten von anderen Haustieren, wie Hunde und Katzen
Kein Austausch von Gerätschaften mit anderen Geflügelhaltern
Bekämpfung von Schadnagern (Ratten und Mäuse)
Betreten des Stalls nur in sauberer Schutzkleidung
Wechsel der Schutzkleidung bei mehreren Ställen, vor allem an anderen Standorten
Saubere Desinfektionsmatten an Ein- und Ausgängen
Händewaschen vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Einrichtung und Gegenständen (einschl. Fahrzeugen)
Keine Verfütterung von Geflügelteilen oder Eierschalen
Die Geflügelpest ist hochansteckend für Hühner und Puten und verläuft zumeist tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bzw. Tage. Der Kreis Borken bittet deshalb alle Geflügelhalter dringend darum, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. „Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen“, unterstreicht Anja Miebach.
Ausgelöst wird die Geflügelpest durch eine Infektion mit hochansteckenden, Vögel befallenden Influenzaviren, wobei alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten hochempfänglich für die Infektion sind. Während die Infektion bei Hühnern und Puten in der Regel tödlich verläuft, erkrankt Wassergeflügel seltener. Gänse und Enten können aber zu einer Weiterverbreitung beitragen.
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest ordnen die Veterinärbehörden sofort massive Restriktionsmaßnahmen an. Insbesondere richten sie Schutz- und Überwachungszonen ein. Davon sind dann alle darin befindlichen Geflügelhaltungen betroffen. Ihnen wird damit das Verbringen von Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern, Futtermitteln, Dung und Einstreu untersagt.
Vor diesem Hintergrund bittet Anja Miebach alle Halter von Geflügel, deren Bestände noch nicht beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung angemeldet sind, dies unverzüglich nachzuholen. Hierzu kann gerne der Meldebogen der Tierseuchenkasse NRW, der auf der Homepage des Kreises Borken ebenfalls unter https://www.kreis-borken.de/vogelgrippe zu finden ist, genutzt werden. Telefonische Auskünfte sind bei der Veterinärabteilung während der Dienstzeiten unter den Rufnummern 02861-681 3807 und 02861- 681 3809 erhältlich.