Gegner von Windkraftanlagen berufen sich auf den Meppener Vertrag

Seit Januar laufen beim Landgericht Münster Klagen gegen den geplanten Bau von neun Windkraftanlagen entlang der deutsch-niederländsichen Grenze bei Südlohn undRhede. Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet. Gegen den Bau liegen Einwände vor. Die Arbeitsgruppe Ratum und Kotten reichte zudem zusammen mit Nature & Environment Gelderland und Geldersch Landschap & Kasteelen über einen deutschen Anwalt eine sogenannte Beschwerde ein. Auch in Woold regte sich Widerstand, nachdem die Gemeinde Rhede im Februar den Plänen für drei Windkraftanlagen in diesem Gebiet zugestimmt hatte. Auch dort bereiten Anwohner und Kommunalvertreter Klagen vor.

Die neuen Raumordnungspläne der Stadt Münster weisen nun auch weitere, weiter von der Grenze entfernte Gebiete für die Windenergie aus. Allerdings wurden für die aktuellen Genehmigungsverfahren die bisherigen Regelungen herangezogen, so dass sich die Einwender auf Ausnahmeregelungen und -verträge berufen. Dazu siehen sie unter anderem den Meppener Vertrag heran, der innerhalb eines Streifens von 376 Metern ab der Landesgrenze ein Bauverbot vorsieht.

Die Gemeinde Winterswijk, die Provinz Gelderland und verschiedene Naturorganisationen unterstützen das Einspruchsverfahren. Auch in Den Haag wurde das Thema angesprochen. Der Ständige Ausschuss für Klima und grünes Wachstum und mehrere Parlamentsabgeordnete haben versprochen, das Thema anzusprechen. Dabei wird auf eine vorübergehende Aussetzung der Genehmigungsverfahren gedrängt, bis zwischen den Niederlanden und Deutschland eine Konsultation über die Anwendung der Grenzabstände stattgefunden hat.

Quelle: AchterhoekNieuws

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