„Geisterfahrer“ auf Bocholter Stadtring unterwegs



Bocholt (ots) – Ja tatsächlich – aber nicht nur einer: Täglich stellt die Polizei eine Vielzahl von Geisterfahrern auf zwei Rädern u. a. im Stadtgebiet Bocholt fest. „Ach es geht um Radfahrer auf der falschen Radwegseite. Und ich dachte schon, da wäre einer mit dem Auto als Geisterfahrer aufm Ring unterwegs gewesen!“ – Stimmt, das wäre wohl noch gravierender und gefährlicher gewesen. Ungefährlich ist das vermeintlich harmlose Befahren der falschen Radwegseite jedoch in keinem Fall: Als Autofahrer kennen Sie das: Sie wollen von der Straße nach rechts auf den Supermarktparkplatz abbiegen. Neben der Straße verläuft ein Radweg. Wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben, kündigen Sie Ihre Absicht abzubiegen mit dem Blinker rechtzeitig an und vergewissern sich dann mit einem Schulterblick nach rechts, ob auch wirklich von hinten kein Radfahrer kommt, während Sie bereits Ihren Abbiegevorgang einleiten. Womit Sie nicht rechnen: Ein Radfahrer befährt den Radweg auf der falschen Radwegseite. Dieser rechnet damit, von Ihnen durchgelassen zu werden. Sie haben ihn jedoch nicht mal gesehen. Es kommt zum Unfall.

Abbiegeunfälle sind eine der häufigsten Unfallarten, bei denen Radfahrer schwer oder gar tödlich verletzt werden. Das Befahren der falschen Radwegseite führt aber immer wieder zu heftigen Zusammenstößen zwischen Radfahrern. Besonders häufig ist dies im Bereich von Kurven, Kuppen, Engstellen und Grundstückseinfahrten der Fall. Wenn zwei Köpfe ohne Helm an einander schlagen, sind schwerste und leider oft auch tödliche Unfallfolgen vorprogrammiert. Schließlich birgt das Befahren der falschen Radwegseite auch an Grundstückseinfahrten und Einmündungen erhebliche Gefahren. Ein vom Grundstück anfahrender Autofahrer rechnet damit, dass von links Radfahrer kommen könnten. Er guckt daher insbesondere vor dem Einfahren nach links. Vor allem im Bereich von unübersichtlichen Einfahrten werden von rechts kommende Radfahrer einfach übersehen bzw. es wird nicht damit gerechnet, dass auch von dort Radfahrer kommen könnten. Immer wieder tödlich enden übrigens auch kurzentschlossene Fahrbahnüberquerungen – etwa, weil man feststellt, dass man auf der falschen Radwegseite unterwegs ist. Die Polizei empfiehlt: Nutzen Sie als Radfahrer ausschließlich für die jeweilige Fahrtrichtung freigegebene Radwege.

Achten Sie dabei auf die Beschilderung oder auf Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn. Im Zweifel sollten Sie stets den rechtsseitig verlaufenden Radweg benutzen. Müssen Sie nur ein kurzes Stück die „falsche“ Radwegseite benutzen, um an Ihr Ziel zu kommen, müssen Sie Ihr Fahrrad schieben. Dann sind Sie rechtlich gesehen Fußgänger. Überqueren Sie außerdem möglichst an Querungshilfen oder im Bereich von Ampelanlagen die Fahrbahn. Der Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn hat grundsätzlich Vorrang. Außerdem sind die gefahrenen Geschwindigkeiten hier viel höher. Vergessen Sie nicht: Als Radfahrer haben Sie keine Knautschzone. Geisterfahrer auf zwei Rädern müssen übrigens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. „Wiederholungstäter“ zahlen mindestens das Doppelte – auch wenn es nur ein „kurzes Stück“ war, dass man als Geisterfahrer unterwegs war. Seien Sie kein Geist – bleiben Sie unter den Lebendigen und fahren Sie rechts.

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