„Geldgeschenk“ für Häuslebauer und -käufer nutzen



Kreis Borken. Wer über den Kauf oder den Bau eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung für sich und seine Familie nachdenkt, sollte sich auch über die Möglichkeiten der Eigenheimförderung informieren. Daran erinnert jetzt die Abteilung Wohnungswesen der Borkener Kreisverwaltung. Deren Leiterin Claudia Brune macht dabei deutlich: „Geldgeschenke in der Form von Tilgungsnachlässen und attraktive Zinskonditionen kennzeichnen das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm des Landes.“ Das Programm ebne so den Weg zum eigenen Haus. Claudia Brune und ihr Mitarbeiter Werner Hörst beraten Interessenten gerne über die einzelnen Förderprogramme und helfen ihnen bei der Antragstellung. Zu erreichen sind sie im Borkener Kreishaus unter der Telefonnummer 02861/82-2361 (Claudia Brune) und 02861/82-2359 (Werner Hörst). Auch auf der Internetseite des Kreises Borken gibt es Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen unter www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung.
Förderbeispiel für einen 4-Personenhaushalt
Junges Ehepaar mit 2 Kindern, Brutto-Jahreseinkommen bis zu 58.167 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent (= Geldgeschenk), abhängig vom Ort:

Schöppingen: Förderdarlehen: 90.000 Euro – Tilgungsnachlass: 6.750 Euro
Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Legden, Reken, Südlohn, Velen: Förderdarlehen: 100.000 Euro – Tilgungsnachlass: 7.500 Euro
Ahaus, Bocholt, Borken, Heiden, Raesfeld, Rhede, Stadtlohn, Vreden: Förderdarlehen: 120.000 Euro – Tilgungsnachlass: 9.000 Euro

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann ggfs. noch ein zusätzliches Förderdarlehen für die Modernisierung des Objektes bewilligt werden. Hierfür wird sogar ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.

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