Geprellte Löhne: Zoll leitete 44 Verfahren gegen Firmen ein



Lohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Münster, das auch für den Kreis Borken zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 44 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Dabei verhängten die Beamten Bußgelder in Höhe von rund 39.000 Euro. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Demnach entfielen 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Baufirmen in der Region, gegen die Geldbußen von 10.000 Euro verhängt wurden.

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Der Zoll sollte daher auch im Kreis Borken noch mehr Präsenz zeigen. Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering“, sagt Georg Nießing. Der IG BAU-Bezirksvorsitzende verweist darauf, dass die Arbeit, die auf die Zolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukommt, mehr werde.

Denn mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde stiegen ab Oktober auch die Einkommen Tausender Menschen allein im Kreis Borken. „Der Staat muss dann sicherstellen, dass die Beschäftigten den höheren Mindestlohn auch wirklich bekommen. Die wichtige und überfällige Erhöhung des unteren Lohnsockels darf nicht nur auf dem Papier gelten“, so der Vorsitzende der IG BAU Emscher-Lippe-Aa.

Der Gewerkschafter warnt vor bloßen „Placebo-Kontrollen“, sollte das Hauptzollamt Münster die Arbeitgeber-Prüfungen nicht deutlich ausweiten. „Entscheidend ist, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt. Das Bundesfinanzministerium als oberster Dienstherr der Zollverwaltung muss sich mit Hochdruck um neue Kontrolleure kümmern.“

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