Gericht entzieht EWIBO Zugriff auf Vermögenswerte in Höhe von 7 Millionen Euro



Von BERTHOLD BLESENKEMPER
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Arrestbeschluss gegen die EWIBO erwirkt. Mit diesem Sicherungsmittel wird der Gesellschaft der Zugriff auf Vermögenswerte in Höhe von knapp über 7 Millionen Euro entzogen. Dadurch soll verhindert werden, dass die städtische Tochter im Falle eines Verfahrens gegen und einer Verurteilung von Beschuldigten aus dem Unternehmen mögliche Schadensersatzansprüche der 100prozentigen Mutter nicht mehr begleichen kann. Kurios dabei: Die Stadt muss jetzt ihrerseits die EWIBO absichern, damit die nicht Insolvenz anmelden muss.

Wie aus einer Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss hervorgeht, resuliert der mögliche Schadenersatzanspruch der Stadt nach Ansicht der Ermittlungsbehörden auf strafrechtliche Handlungen in den Jahren 2015 bis 2019  im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Die Höhe der Arrestsumme wurde dabei wohl nicht detailliert errechnet, sondern pauschal festgesetzt. Dabei hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben aus dem Rathaus gleich sämtliche Transferleistungen der Stadt an ihre Tochter zu Grunde gelegt und sicherstellen lassen.

Die EWIBO muss nun in ihrer nächsten Bilanz eine Risikovorsorge durch die Bildung einer angemessenen Rücklage treffen. Das müssen mindestens 5,3 Millionen Euro sein. Dadurch rutscht die Eigenkapitalausweisung der EWIBO allerdings deutlich ins Minus und eine Insolenz droht.

Um Insolvenz zu verhindern, soll der Rat beschließen, dass die Verwaltung vorausschauend Sicherungen und Erklärungen zur Stabilisierung dem EWIBO vorbereiten und entsprechende Vereinbarungen mit der Tochtergesellschaft abschließen darf. Sollte später tatsächlich eine Schadensersatzpflicht eintreten, muss die Politik allerdings noch einmal neu und endgültig entscheiden, ob sie das Eigenkapital der Gesellschaft entsprechend erhöht.

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