Hauptzollamt Münster ermittelte 137 Mal wegen Mindestlohn-Prellerei



Im Kreis Borken gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Münsterland verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Münster. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 137 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Regionalchef Helge Adolphs. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn.

Geschäftsführer Adolphs beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Münsteraner Zolls 205 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Kreis Borken gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 534 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Adolphs weiter. Zwar gelte in der Branche in NRW nicht der gesetzliche, sondern ein tariflicher Mindestlohn von derzeit 9,25 Euro pro Stunde. Dennoch müsse der Zoll Präsenz zeigen, um „tricksenden Arbeitgebern einen Strich durch die Rechnung zu machen“.

Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Münsterland auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Münster im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 938 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 374.000 Euro.

„Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen“, fordert Adolphs. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. „Das genaue Aufschreiben der Arbeitszeit ist absolut nötig. Darauf schaut der Zoll bei den Kontrollen auch zuerst. Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern.“ Das Mindestlohngesetz sei kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum.

Anfang kommenden Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns an. Die NGG, die mit ihrer Vorsitzenden Michaela Rosenberger zugleich Mitglied der Mindestlohnkommission ist, plädiert für ein deutliches Plus.

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