Haushalt 2018 des Kreises Borken genehmigt



Münster/ Kreis Borken. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2018 geprüft und den Hebesatz der Kreisumlage von 26,4 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage konnte gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent auf 23,2 Prozent gesenkt werden. Unter Berücksichtigung gestiegener Umlagegrundlagen ergibt sich für die 13 kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt dennoch ein um 3,8 Millionen Euro höherer Zahlbetrag.
Der Hebesatz der Kreisumlage hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent verringert. Aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen erhöht sich dennoch der Zahlbetrag der kreisangehörigen Kommunen an den Kreis Borken um 10,87 Millionen Euro. Auch in diesem Jahr dürfte der Hebesatz der Kreisumlage erneut zu den landesweit niedrigsten gehören. Zur Entlastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nimmt der Kreis in 2018 eine Deckungslücke von 2,08 Millionen Euro bewusst in Kauf.
Der Haushalt 2018 sieht Gesamterträge in Höhe von 552,52 Millionen Euro vor, denen Aufwendungen in Höhe von 554,60 Millionen Euro entgegenstehen. Der Jahresfehlbetrag wird buchungstechnisch durch eine Verringerung der Ausgleichsrücklage gedeckt. Der Haushalt 2018 gilt damit als ausgeglichen. Die finanzielle Handlungsfreiheit des Kreises Borken ist durch diese Handlungsweise nicht gefährdet.
In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 ist jeweils ein ausgeglichener Haushalt vorgesehen.

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