Höhere Beträge für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger ab dem 1. Januar 2022



Zum 1. Januar 2022 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht: Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit sie angemessen sind. Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2022 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.
Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick:
– Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 449 Euro (bisher: 446 Euro)
– Ehe- oder Lebenspartner, die zusammeleben, bekommen jeweils 404 Euro (bisher: 401 Euro)
– Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten 360 Euro (bisher: 357 Euro)
– Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf auf 285 Euro (bisher: 283 Euro)
– Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 311 Euro (bisher: 309 Euro)
– Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 376 Euro (bisher: 373 Euro)
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.

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