Höhere Regelsätze für Empfänger von „Hartz IV“ und Sozialhilfe



Kreis Borken. Zum 1. Januar 2019 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht. Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt folglich für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt. Zusätzlich werden wie bisher für die Mehrheit der Betroffenen Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit sie angemessen sind.
Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2019 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne.
Alleinstehende, Alleinerziehende und Menschen, deren Partnerin beziehungsweise Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 424 Euro. Bislang waren es 416 Euro. Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhalten jeweils 382 Euro (bisher 374 Euro). Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten 339 Euro (bisher 332 Euro). Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf von 240 Euro auf 245 Euro, bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren von 296 Euro auf 302 Euro und bei Jugendlichen ab 14 Jahren von 316 Euro auf 322 Euro.
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.

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