Holland ab sofort kein Hochinzidenzgebiet mehr



Zum 30. Mai hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Niederlande als „Risikogebiet“ eingestuft. Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen dort handelt es sich damit nicht mehr um ein „Hochinzidenzgebiet“. Damit gelten nicht mehr die besonderen Regelungen, die für die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet bestehen, wie es zuvor der Fall war. Derzeit gilt bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland grundsätzlich folgendes:

– Es besteht eine Anmeldepflicht: Einreisende aus „Risikogebieten“ sind verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden, sowie für Grenzpendler/innen.

– Es gilt eine Absonderungspflicht: Einreisende aus Risikogebieten müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann jedoch durch ein negatives Testergebnis sofort beendet werden (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden). Alle Schnellteststellen im Kreisgebiet sind unter www.kreis-borken.de/testen zu finden. Auch Genesene oder vollständig Geimpfte Personen müssen nicht in Quarantäne. Zudem sind u. a. Durchreisende durch Deutschland sowie Grenzpendler/innen und der „kleine Grenzverkehr“ von dieser Regelung ausgenommen.

Eine sofortige Testpflicht für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland besteht grundsätzlich nicht. Dies ist laut Einreiseverordnung des Bundes nur bei Hochinzidenzgebieten, Virusvariantengebieten und der Einreise auf dem Luftweg vorgesehen. Es ist also bei der Einreise nach Deutschland kein negativer Test mitzuführen, jedoch muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de ein Test-, ein Genesenen- oder ein Impfnachweis übermittelt werden. Ausnahmen gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden, sowie für Grenzpendler/innen.

Bei der Einreise aus Deutschland in die Niederlande gilt seit heute (1. Juni), dass nun ab einem Alter von 13 Jahren ein Nachweis vorliegen muss, dass man negativ auf COVID-19 getestet wurde (PCR-Test). Das gilt nicht nur bei Flug-, Zug- oder Buseinreise, auch bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ist ein Test erforderlich. Über die genauen Regelungen im Nachbarland sowie Ausnahmen davon informiert die EUREGIO schnellstmöglich unter www.euregio.eu/de/ sowie unter grenzinfo.eu.

Die niederländische Regierung informiert im Internet unter www.government.nl/topics/c/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/mandatory-negative-test-results-and-declaration (auf Englisch). Die Regelungen zur Einreise in die Niederlande sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de zu finden. Dort werden auch weitere Fragen zu Reisen ins Ausland beantwortet.

  1. Gut zu wissen, dass die Quarantäne bei der Ankunft in durch ein negatives Testergebnis aus einem Antigen-Schnelltest sofort beendet werden kann. Mein Onkel möchte nach Holland im Sommer reisen. Er wird von der Möglichkeit der Befreiung von der Quarantäne Gebrauch machen, um die Urlaubszeit in Holland sinnvoll nutzen zu können.

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