IHK begrüßt Fachkräfteeinwanderungsgesetz



Münsterland/Emscher-Lippe-Region.- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit 1. März in Kraft ist, bietet nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen durch den Wegfall von bisherigen rechtlichen Hürden gute Chancen, die Zuwanderung von Fachkräften nachhaltig zu verbessern. Besonders erfreulich ist aus Sicht der IHK, dass mit dem Gesetz jetzt auch die Zuwanderung beruflich und damit praktisch qualifizierter Menschen gefördert werden kann. „Denn diese Fachkräfte fehlen den Unternehmen am meisten“, betonte IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer.

Damit Arbeitgeber diesen Weg der Fachkräftegewinnung nutzen können, nimmt in Nordrhein-Westfalen zeitgleich die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE) in Bonn offiziell ihre Arbeit auf. Dort arbeiten die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) und die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) sowie die Bezirksregierung Köln für ausländerrechtliche Fragen eng zusammen. Mit der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW werden ausländerrechtliche und arbeitsrechtliche Aufgaben gebündelt und die Kooperation der Aufgabenträger an einem Standort sichergestellt.

Arbeitgeber in NRW können sich direkt an die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn wenden. „Ich hoffe, dass Unternehmen nun geeignete ausländische Fachkräfte mithilfe der Zentralstelle schneller und deutlich unbürokratischer gewinnen können“, so der Präsident der IHK Nord Westfalen. Bisher sei dieser Weg sehr kompliziert und bürokratisch gewesen. Daher sei eine einheitliche Anlaufstelle eine große Hilfe.

Künftig können Arbeitgeber auch in Vollmacht für die ausländische Fachkraft das aufenthaltsrechtliche und berufsanerkennungsrechtliche Verfahren bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW beantragen und einleiten. Insbesondere Arbeitgeber, die bereits im Kontakt mit Fachkräften in Drittstaaten stehen, können von einem beschleunigten Fachkräfteverfahren profitieren, wie es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ebenfalls vorsieht.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Verbindung mit der neuen zentralen Servicestelle sollte Unternehmen „optimale und rechtssichere Prozesse bei der Fachkräftegewinnung ermöglichen“, hofft Hüffer auf eine rege Nutzung. Die Beseitigung der Engpässe an qualifiziertem Personal sei eine zentrale Frage für Unternehmen in der Region. „Daher ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein wichtiger Baustein bei der Zukunftssicherung“, so Hüffer.

Die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse spielt im Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine zentrale Rolle. Hierbei unterstützt die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA), das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können. Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-fosa.de <www.ihk-fosa.de/>.

Foto/Bildzeile: Dr. Benedikt Hüffer, Präsident der IHK Nord Westfalen

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