Inzwischen leben 743 ukrainische Flüchtlinge in Bocholt



Wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine flüchteten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Heimatland auch in den Kreis Borken. Inzwischen leben 4.523 Personen (Stand 24.01.2023) aus der Ukraine im Kreisgebiet. Davon gehören 3.780 Menschen zum Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken und 743 zur Ausländerbehörde Bocholt. Das teilt nun die Ausländerbehörde des Kreises Borken mit.

Von den 4.523 Geflüchteten sind 2.201 ohne Zuweisung in den Kreis Borken gekommen. 2.165 Personen sind der Ausländerbehörde Borken vom Land zugewiesen worden. 157 Ukrainerinnen und Ukrainer sind aber bislang noch nicht in ihren Zielkommunen angekommen.

Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken haben bereits 3.416 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – 225 Menschen noch nicht. Davon kommen 112 nicht aus der Ukraine, sodass der Schutzstatus noch geprüft wird.

3.615 der 3.641 der Geflüchteten sind bereits erkennungsdienstlich registiert worden. Das bedeutet, dass ein biometrisches Foto gemacht und Fingerabdrücke genommen wurden. Diese Registrierung ist für alle Personen ab dem 14. Lebensjahr zwingend erforderlich und dient zur eindeutigen Identifizierung einer Person sowie zur Erteilung eines Aufenthaltstitels. Dadurch sollen Doppelerfassungen und Probleme beim Leistungsbezug verhindert werden.

Die erkennungsdienstliche Registierung der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken erfolgte vor allem durch sogenannte PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) im Mai und Juni 2022 in Borken, Dorsten, Gronau und Ibbenbühren. Zusätzlich stellt das Land der Ausländerbehörde Borken seit Juli 2022 zwei PIK-Stationen zur Verfügung.

Ukraine-Hilfe im Kreis Borken

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Quelle: Kreis Borken

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