Aufstallungspflicht für Hausgeflügel wird aufgehoben



In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 15. April 2021 kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen ebenfalls nur noch sporadisch und singulär. Aus diesem Grund wird die Aufstallpflicht von Hausgeflügel im Kreis Borken, die seit Ende März 2021galt, zum 17. Mai 2021 aufgehoben. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen.

Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat auch das Friedrich-Loeffler-Institut inzwischen das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig eingestuft.

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