Fachkonferenz zur Standortsuche für Endlagerung hochradioaktiver Abfälle



Am vergangenen Wochenende hat in Sachen Standortsuche für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle die 1. bundesweite „Fachkonferenz Teilgebiete“ stattgefunden – coronabedingt nicht wie ursprünglich vorgesehen in Kassel, sondern als online-Veranstaltung mit zeitweise über 800 Mitwirkenden. Etwa ein Drittel davon kam aus den Kreisen und Kommunen, die in den von der Bundesgesellschaft für Endlagerung ausgewiesenen 90 Teilgebieten liegen. Darunter waren auch zwei Fachleute der Borkener Kreisverwaltung, da große Teile des Westmünsterlandes zu einem oder gleich mehreren der Teilgebiete zählen. Zur Einschätzung: Derzeit hat mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands den Status von Teilgebieten. Im Kreis Borken sind sämtliche Kommunen betroffen, denn die hier in der Tiefe weit verbreiteten Wirtsgesteine Tonstein und Steinsalz gelten als geologisch günstig für die Endlagerung.

Dargelegt ist dies im „Zwischenbericht Teilgebiete“, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 28.09.2020 veröffentlicht hat. Über den Inhalt des Berichtes sowie die Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an diese gesetzlich vorgegebenen Gesteine – Kristallin kommt noch hinzu – wurde intensiv diskutiert. Vorangegangen waren im Rahmen der Konferenz entsprechende Fachvorträge und Arbeitsgruppensitzungen. Kontrovers ging es vor allem bei der Frage der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (z. B. Temperaturstabilität und Rückhaltevermögen des Wirtsgesteins) zu, da bisherige Bewertungen häufig nicht auf realen Daten der Teilgebiete, sondern auf der Grundlage von Referenzdaten (d.h. Daten vergleichbarer Gesteine) vorgenommen worden sind. Die Vorträge sowie alle anderen Unterlagen zur Fachkonferenz sind im Internet unter www.endlagersuche-infoplattform.de zu finden.

Endgültige Festlegungen wurden allerdings noch nicht getroffen. Im April und Juni finden weitere Fachkonferenzen statt. Erst danach spielen auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien wie beispielsweise Besiedlungsdichte, Trinkwassergewinnung oder Naturschutzareale eine Rolle.
Vorgestellt wurden zudem die federführenden Stellen im Endlagersuchverfahren: Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bündelt alle Aufgaben, die mit dem Ausstieg aus der Kernenergie zu tun haben. Insbesondere betreut es den gesamten Prozess der Standortauswahl. Die oben genannte BGE sucht den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet. Zudem gibt es das sogenannte „Nationale Begleitgremium“ (NBG), das beim Suchverfahren unabhängig von behördlichen Strukturen die Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt.

Die „Fachkonferenz Teilgebiete“ ist das erste von mehreren gesetzlich im Standortauswahlauswahlgesetz vorgeschriebenen Beteiligungsformaten im Standortauswahlverfahren. An maximal drei Terminen innerhalb von sechs Monaten wird hier der vorgelegte Zwischenbericht erörtert. Weitere Termine sind derzeit für April und Juni 2021 geplant. Die Fachkonferenzen organisieren sich dabei selbst. So waren jeweils drei Vertreter der Gruppierungen Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 in die „Arbeitsgruppe Vorbereitung“ gewählt worden.
Der Kreis Borken informiert auf seiner Homepage mit regionalem Bezug über den aktuellen Sachstand des Standortauswahlverfahrens: kreis-borken.de/standortsuche. Zudem weist er darauf hin, dass bis zum 13.06.2021 für jedermann die Möglichkeit besteht, sich auf der Plattform www.onlinebeteiligung-endlagersuche.de zum Inhalt des „Zwischenbericht Teilgebiete“ zu äußern.

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