Freie Corona-Impftermine werden erst ab dem 25. Januar vergeben



Nach den Corona-Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen über die mobilen Teams startet Anfang Februar auch die Arbeit in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe. Die Kommunen werden im Auftrag von Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister, in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben an die mehr als 300.000 Impfberechtigten in Westfalen-Lippe verschicken. Die Terminvergabe erfolgt online und telefonisch ab Montag, 25. Januar, 8 Uhr:

In Westfalen-Lippe können impfberechtigte Bürger online unter www.116117.de einen Termin vereinbaren. Darüber hinaus wird auch eine telefonische Terminvergabe unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 sowie ausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 0800 116 117 02 möglich sein. Wichtig:Es sind zunächst ausschließlich diejenigen Bürger berechtigt einen Termin zu vereinbaren, die das Informationsschreiben erhalten haben! Eine Terminvergabe vor dem 25. Januar findet nicht statt, es gibt auch keine Wartelisten!

„Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wir können nur so viele Termine vergeben, wie Impfstoff da ist – und dieser ist im Moment begrenzt. Das sollte aber nicht zu Frust oder gar Verunsicherung unter den Bürgerinnen und Bürgern führen. Jeder, der möchte, wird geimpft – nur eben nicht alle auf einmal. Es ist wichtig, dass die Menschen bei allem Enthusiasmus, der durch die zugelassenen Impfstoffe in der Gesellschaft entstanden ist, realistisch bleiben“, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Dirk Spelmeyer, Dr. Volker Schrage und Thomas Müller.

Spelmeyer, Schrage und Müller appellieren zudem an die Bürger, umsichtig und geduldig zu bleiben. „Ärzte, medizinisches Fachpersonal, die Pflegeheime, die Verwaltungsmitarbeiter und alle weiteren Beteiligten: Wir alle tun unser Bestes, um einen reibungslosen und vor allem schnellen Ablauf der Impfungen zu ermöglichen. Wir alle müssen aber auch jeden Tag mit neuen Informationen und Entwicklungen umgehen, sie einsortieren und unser Handeln anpassen. Es stellen sich viele Fragen, aber nicht zu jeder Frage gibt es schon Antworten. Wann jemand einen Termin bekommt, wann die weiteren priorisierten Personengruppen dran sind, welcher Impfstoff verimpft wird – all diese Fragen hängen in erster Linie von einem Faktor ab: Der Impfstoffverfügbarkeit. Wir sind zuversichtlich, dass uns in den nächsten Wochen zunehmend mehr Impfdosen zur Verfügung stehen werden, sodass auch immer mehr Menschen geimpft werden können.“

Wer sich gegen das Coronavirus in einem Impfzentrum impfen lassen möchte, muss folgende Vorgehensweise und Hinweise beachten:

Terminvereinbarung:

Wer geimpft werden möchte, muss impfberechtigt sein. In der ersten Phase sind dies Personen, die 80 Jahre oder älter sind.

Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt in Westfalen-Lippe ab 25. Januar zum einen online unter www.116117.de . Darüber hinaus werden Termine auch unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 undausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 

0800 116 117 02 (täglich von 8 bis 22 Uhr) vergeben. Halten Sie am besten Stift und Papier bereit, um den Termin und ggfs. weitere Informationen zu notieren. Die Terminvereinbarung können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen übernehmen. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten, wird neben dem Termin für die Erstimpfung auch ein weiterer Termin für die zweite Schutzimpfung vereinbart.

Wichtig: Zu Beginn kann es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Bitte haben Sie Geduld.

Die Kapazitäten der Impfzentren werden der äußerst dynamischen Entwicklung bei der Impfstoffzulassung und –produktion angepasst und nach und nach ausgeweitet – abhängig vor allem von den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen.

Im Impfzentrum:

In Westfalen-Lippe gibt es 27 Impfzentren, eins in jedem Kreis bzw. kreisfreien Stadt. Die genauen Standorte finden Bürger unter www.corona-kvwl.de.

Im Impfzentrum wird zunächst die Impfberechtigung überprüft. Dies erfolgt bei den Senioren mittels Personalausweis. Neben dem Ausweis sollten Bürger auch ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) und ihren Impfpass mitbringen. Außerdem sollten sie unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, denn auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie.

  1. GoedeckeMike says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Was mache ich, wenn ich meinen Impft Ausweis nicht mehr finden kann oder verloren habe. ???

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