Start der Impfzentren verzögert sich um eine Woche



Das „Impfzentrum Kreis Borken“ in Velen kann – wie alle anderen Impfzentren in Nordrhein-Westfalen auch – seinen Betrieb erst am 8. Februar 2021 aufnehmen. Dies hat das Landesgesundheitsministerium heute (20.01.2021) mitgeteilt. Im ersten Schritt können sich dort Personen gegen das Coronavirus impfen lassen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Terminvereinbarungen sollen nach Vorgabe des Landes dennoch wie bislang vorgesehen ab dem 25. Januar möglich sein. Dies kann dann über die Internetseite www.116117.de oder über die kostenlose Telefonnummer 0800 / 116 117 02 erfolgen.

Wer 80 Jahre oder älter ist, erhält – wie gestern bereits gemeldet – bis zum Wochenende Post vom „Impfzentrum Kreis Borken“. Landrat Dr. Kai Zwicker und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informieren darin über den Ablauf der Impfung und die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung. 23.485 Schreiben wurden – wie vom Land gefordert – in den Versand gegeben. „Leider enthält dieses Schreiben nun die inzwischen veraltete Information des Landes, dass die Impfzentren am 1. Februar starten werden“, bedauert der Landrat. Da es aber laut Gesundheitsministerium kurzzeitig an Impfstoff-Nachschub durch BioNTech/Pfizer fehle, habe das Land die Betriebsaufnahme jetzt auf den 8. Februar verschieben müssen. Nicht verschoben wurde der Starttermin 25. Januar 2021 für die Terminanmeldungen. Auch die bereits angelaufenen Impfungen in den Krankenhäusern müssen zunächst ausgesetzt werden und sollen dann ab dem 1. Februar weitergehen.

Dr. Zwicker bittet die Betroffenen um Geduld und erklärt: „Auf die Impfstoffzuteilungen haben wir als Kreis keinen Einfluss.“ Er betont aber gleichzeitig: „Auch ein verspäteter Start des Impfzentrums, den der Kreis Borken nicht zu vertreten hat, eröffnet uns die Perspektive für eine Normalisierung des Alltags und die Hoffnung auf eine Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.“ Ausdrücklich wirbt er daher dafür, sich sobald wie möglich impfen zu lassen.

Wichtig: An den Planungen für die Zweitimpfung der bereits Erstgeimpften ändert sich durch die Lieferverzögerung nichts. Der Kreis Borken wird für die rechtzeitige Verimpfung der Anschluss-Dosis vom Land ausreichend beliefert. Zur Erinnerung: Für einen wirksamen Impfschutz müssen jedem Empfänger zwei Dosen im Abstand von etwa drei Wochen verimpft werden. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, ein Großteil der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erste Teile des Personals in Krankenhäusern haben die erste Impfdosis bereits erhalten.

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