Handwerk mahnt schnelle Hilfen an



Die Handwerkskammer (HWK) Münster freut sich über Ankündigungen der Bundesregierung, die Corona-Hilfen für Unternehmen verbessern zu wollen. Zügige, unbürokratische und zusätzliche Förderung sei jetzt oftmals existenziell wichtig, betont HWK-Präsident Hans Hund aus Bocholt. „Die schnellstmögliche Auszahlung der finanziellen Hilfen und das Schließen der Förderlücke wird für direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe immer drängender.“ Ihre Existenznot vergrößere sich zudem mit einer Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen gegen das Coronavirus, so Hund.

Die unzureichenden Hilfen macht die Kammer am Beispiel der Friseure fest: Sie mussten Mitte Dezember ihre Salons schließen, aber wurden von den Dezemberhilfen ausgeschlossen. Es gab den Verweis auf Überbrückungshilfe III. Diese sei aber weitgehend an den kleinen Unternehmen mit wenigen Angestellten vorbeigegangen, erklärt die HWK.

Die Handwerkskammer moniert zudem die schleppende Auszahlung der Hilfen. Das gefährde die Zahlungsfähigkeit der Betriebe. „Alles, was den Unternehmen jetzt rasch Liquidität verschaffen kann, muss auch genutzt werden“, fordert Hund. Dazu gehörten auch kurzfristige steuerliche Lösungen: etwa Verbesserungen bei den Verlustrückträgen und der Thesaurierungsrücklage oder bei Sonderabschreibungsmöglichkeiten. Für viele Betriebe bilde auch die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer eine Erleichterung. Elementar sei zudem die zügige Bearbeitung der Anträge auf die finanziellen Hilfen, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.

In einer HWK-Umfrage gaben 725 Handwerksbetriebe darüber Auskunft, ob sie finanzielle Corona-Hilfen beantragt und erhalten haben. Die Auswertung zeigt: Die Mehrheit der Betriebe (59 Prozent) meldete bislang keinerlei Bedarf an. 294 Betriebe (das entspricht 41 Prozent) stellten seit Beginn der Krise insgesamt 929 Anträge für verschiedene Programme. Ablehnungen wurden in 58 Fälle erteilt. In 208 Fällen steht der Bescheid aus. Auszahlungen erfolgten in 563 Fällen. In 100 Fällen wurden bewilligte Mittel noch nicht ausgezahlt.

Die Soforthilfe NRW, die bis Ende Mai beantragt werden konnte, ist das bislang am meisten genutzte Förderinstrument (41 Prozent der Befragten). Aber auch hier hakt es – 14 Antragstellende haben keinen Bescheid erhalten; in 5 Fällen wurden bewilligte Mittel nicht ausgezahlt. Am zweithäufigsten wurde Kurzarbeitergeld beantragt (32 Prozent der Befragten); von den Antragstellern haben drei Viertel das Geld von der Agentur für Arbeit erhalten, aber 15 Prozent warten auf die Auszahlung bewilligter Mittel. In der Häufigkeit folgt das Quarantäne-Ausfallgeld, das von jedem fünften Betrieb beantragt wurde. Hier erfolge die Erteilung eines Bescheids und die Auszahlung am schleppendsten, ergibt die Umfrage. Auch Anträge für die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe steckten häufig in der Bewilligungsschleife und ließen auf sich warten. „Solche Verzögerungen erschweren die Lage für betroffene Betriebe zusätzlich“, unterstreicht Hund.

Von allen Gewerbegruppen hat das personenbezogene Dienstleistungsgewerbe, dem beispielsweise Friseure und Fotografen angehören, am häufigsten die Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II sowie Dezemberhilfe in Anspruch genommen. Hier ist mit 9 Prozent der Anteil der Unternehmer, die Grundsicherung beantragten, am höchsten. Betriebe des Nahrungsmittelgewerbes, etwa Bäcker und Fleischer, brauchten von allen am öftesten Novemberhilfe und Quarantäne-Ausfallgeld. Von Betrieben des Gesundheitsgewerbes wie Augenoptiker und Orthopädiemechaniker wurden die meisten Anträge auf Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite gestellt. Kurzarbeitergeld und Ausfallgeld bei Quarantäne wird vor allem von größeren Unternehmen beantragt.

Waren es anfänglich noch Handwerksunternehmen mit 2 bis 4 tätigen Personen, die am meisten Hilfen beantragten, sind es seit dem Sommer vor allem die Soloselbstständigen. Sie sind mit 9 Prozent der Befragten auch am ehesten auf Grundsicherung angewiesen. „Es ist schlimm, wenn Unternehmer, die selbst für ihr Einkommen sorgen konnten, durch die Corona-Maßnahmen direkt in die Grundsicherung abrutschen“, kommentierte Hund.

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