IHK Nord Westfalen enttäuscht von NRW-Verordnung:



Als „zusätzliches Hindernis für eine Öffnung des Einzelhandels“ wertet die IHK Nord Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die IHK dringt weiter darauf, die Spielräume zur Öffnung des Handels ab Montag zu nutzen, die der Bund-Länder-Beschluss von Mittwoch den einzelnen Ländern lasse.

Anders als im Bund-Länderbeschluss festgelegt, verlangt die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen nicht nur, dass an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz stabil unter 50 liegt, sondern setzt zusätzlich eine sinkende Tendenz voraus, um auch ohne Terminvereinbarung die Geschäfte betreten zu können. „Damit geht das Land über den gemeinsamen Beschluss hinaus, statt die enthaltenen Öffnungsoptionen eins zu eins umzusetzen“, zeigte sich IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer enttäuscht.

Die nun zusätzlich geforderte sinkende Tendenz sei aktuell nirgendwo erkennbar, so Hüffer. In der Konsequenz dürfte der Handel auch in Münster oder im Kreis Coesfeld, in denen die 7-Tage-Inzidenz seit Wochen stabil unter 50 liege, Kunden nur nach vorheriger Anmeldung in die Geschäfte lassen.

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