Impftermine für über 70-Jährige werden nach Ostern freigeschaltet



Das Land NRW hat mit der neusten Fortschreibung des Impferlasses angekündigt, dass das Impfangebot ausgeweitet werden soll – sowohl in den Impfzentren, als auch dann über die niedergelassenen Ärzte: Konkret ist im neuen Erlass vorgesehen, dass ab jetzt weitere Personengruppen der Priorität 2 (§3 der CoronaImpfVerordnung) geimpft werden sollen, soweit Impfdosen und –Termine verfügar sind, also die Impfungen der über 80-Jährigen soweit abgeschlossen sind. Für das „Impfzentrum Kreis Borken“ ist es jedoch so, dass derzeit noch die Impfungen der Menschen über 80 Jahren laufen – es stehen im Impfzentrum daher aktuell keine weiteren Termine und keine weiteren Impfstoffmengen zur Verfügung. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Erst-Impfungen der über 80-Jährigen bis Mitte April abgeschlossen sein werden.

Für die im Impferlass genannte Gruppe der vorerkrankten Menschen der Prioritätsgruppe II ist laut dem Land NRW vorgesehen, dass die niedergelassenen Ärzte nach Ostern, also ab dem 6. April, mit den Impfungen beginnen sollen. Die Impfung erfolgt dann nicht über das „Impfzentrum Kreis Borken“. Die Organisation und Koordination erfolgt dann direkt über die Ärzte.

Ebenfalls nach Ostern, ab dem 6. April, wird laut Ankündigung des Gesundheitsministeriums die Terminvereinbarung für Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren freigeschaltet. Diese Buchungen werden, wie zuletzt bei den über 80-Jährigen, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen. Wer zwischen 70 und 79 Jahren alt ist, erhält dazu in den nächsten Wochen Informationen vom Impfzentrum. Um zu verhindern, dass die Buchungssysteme überlastet werden, werden die Aufrufe jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Die ersten Impfungen sollen bereits ab dem 8. April ermöglicht werden. Dazu wird der Kreis Borken dann nochmals gesondert informieren.

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