Aufenthaltserlaubnis bleibt gültig



Die Ausländerbehörde der Stadt Bocholt ist wegen der Corona Pandemie nur noch in dringenden Fällen nach Anmeldung erreichbar. Das melden Bocholter Zeitungen unter Berufung auf die Stadtverwaltung. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis zurzeit nicht verlängert und eine Bescheinigung darüber nicht abgeholt werden. Das bedeutet, dass eine Aufenthaltserlaubnis, die eigentlich abgelaufen ist, weiter gültig bleibt. Auch Aufenthaltserlaubnisse und Duldungen für Flüchtlinge bleiben nach diesen Informationen weiter gültig. Einbürgerungen finden vorerst nicht statt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.

Wer kein EU-Bürger ist und als Besucher oder Tourist in Bocholt bleiben muss, weil derzeit keine Rückreise möglich und das Visum abgelaufen ist, erhält von der Ausländerbehörde eine sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung. Damit wird der Aufenthalt bis zum 30. April gewährt. Sie kann per E-Mail angefordert werden.

Kontakte: Tel. 02871/953-298, E-Mail mwolters@mail.bocholt.de, Internet www.bocholt.de/buergerservice

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