Jugendschutz am 1. Mai: Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche



Bocholt (PID). Rechtzeitig vor dem 1. Mai warnen die Fachbereiche für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung vor den Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs und kündigen Kontrollen an. Ziel ist es, den Jugendschutz zu gewährleisten.
Alkoholkonsum richtet insbesondere bei Jugendlichen erheblichen gesundheitlichen Schaden an, da ihr Körper empfindlicher reagiert als der eines Erwachsenen, teilt das Jugendamt mit.
Mit Kindern über Suchtgefahr sprechen
„Eltern sind gefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen“, rät Sigrid Hobbold vom städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport. Sie sollten mit ihren Kindern über die Gefahren von Alkohol sprechen. „Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann“, so Hobbold.
Das sagt das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar: Erst ab 18 Jahren.
Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
Bei den Kontrollen wird unerlaubt mitgeführter Alkohol beschlagnahmt und es erfolgt eine Mitteilung an die Eltern der Kinder oder Jugendlichen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert