Kein Genesenennachweis ohne Bestätigung einer Infektion durch PCR-Test



Aufgrund entsprechender Nachfragen weist das Gesundheitsamt des Kreises Borken noch einmal darauf hin, dass es nach der aktuellen Rechtslage einen Genesenennachweis nur dann ausstellen darf, wenn die Infektion durch einen positiven PCR-Test bestätigt worden war.
In Isolation bzw. in Quarantäne befindliche Personen benötigen keine individuelle Anordnung einer Behörde als Isolations- oder Quarantänebescheinigung, um Verdienstausfall geltend zu machen. Es genügt hierfür das positive (PCR oder PoC) Testergebnis sowie bei Haushaltsangehörigen zusätzlich der Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert