Kerkhoffs Kunstgriff – oder wie sich Gebühren plötzlich in Abgaben verwandeln…



Ein Glosse von BERTHOLD BLESENKEMPER

Gebühren sind keine Steuern. Deshalb müssen Städte exakte Bedarfsrechnungen vorlegen, wenn sie ihren Bürgern durch neue Gebühren in die Tasche greifen wollen. In dieser Kalkulation müssen alle Kosten angegeben werden, damit die Gebühr am Ende nicht höher als notwendig ausfällt oder womöglich sogar noch dazu genutzt wird, Geld für andere Zwecke abzuzweigen. Genau aus diesem Grund sollten Diskussionen darüber auch stets öffentlich geführt werden. Nicht so aber in Bocholt. Hier hatte Verwaltungschef Thomas Kerkhoff die Beratung über die funkelnagelneue „Reservierungsgebühr für städtische Gewerbe- und Industrieflächen“ (wie von uns berichtet <madeinbocholt.de/stadt-will-heimlich-reservierungsgebuehr-fuer-gewerbeflaechen-einfuehren/>) am 1. Juni in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus verlegt.

Made in Bocholt wollte die Gründe für die ungewöhnliche Geheimhaltung wissen und hakte nach. Antwort der Verwaltung: „Die Diskussion über die Kalkulation, Ziele und Strategie der Reservierungsgebühr erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Stadt Bocholt“. Moment mal? Kann und darf eine Stadt bei Gebührenbedarfsberechnungen Geschäftsgeheimnisse vor den eigenen Bürgern haben?

Wir haben den Bund der Steuerzahler gefragt. Dort schien man ebenfalls ein wenig verwundert und richtete nach eigenen Angaben nun seinerseits vor zwei Wochen unter anderem folgende Fragen an die Stadt. Aus welchem Grund wurden die Details zur neuen Gebühr in nichtöffentlicher Sitzung beraten? Wessen Geschäftsgeheimnisse sollten gewahrt werden? Und: Aus welchen Gründen halten Sie die Einführung einer Reservierungsgebühr für Gewerbeflächen für notwendig? Auf Antwort aus dem Bocholter Rathaus wartet man beim Bund der Steuerzahler bis heute vergeblich. Da geht es den Düsseldorfern auch nicht besser als den Redaktionen vor Ort…

Vielleicht liegt es daran, dass Thomas Kerkhoff das Thema bereits am kommenden Mittwoch in der Stadtverodnetenversammlung beraten und verbindlich abstimmen lassen will. Dafür hat er eigens auch noch mal die Sitzungsvorlage redaktionell verfeinert und verlängert. Und siehe da: Durch einen Kunstgriff meisterlicher, juristisch geübter Hand ist die zweifelhafte Reservierungsgebühr urplötzlich gar keine Gebühr mehr, sondern nur noch (ACHTUNG!) eine öffentlich-rechtliche ReservierungsABGABE. Und für eine solche Abgabe erfolgt die Preisberechnung – nach § 4 Abs. 2 lit. b) natürlich unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Stadt Bocholt – (Zitat) „rein fiskalisch als Gegenleistung für die verbindliche Offenhaltung der Fläche unter Vereinbarung einer möglichen Teilanrechnung“.

Teufel auch: Warum nicht gleich so? Unter dieser Voraussetzung kann der Rat am Mittwoch selbstverständlich bedenkenlos zustimmen. Und der Berichterstatter muss sich nicht mehr wundern, warum ihn Thomas Kerkhoff vor zwei Wochen im Stile Donald Trumps öffentlich als „Hobbyjournalisten“ diskredidierte und die ursprüngliche Berichtserstattung als „Fake-News“ bezeichnete. Dabei ist das doch alles nur ein dummes Missverständnis. Oder!?

  1. Ruth Rümping says:

    Was erwartet man von einem Mann, der an hoffnungsloser Selbstüberschätzung leidet, dem Kontrollwahn und der Angst vor Kritik erlegen ist. Umgeben von Anwälten, deren Honorar die
    Steuerzahler begleichen, schiebt er alles in die Nicht Öffentlichkeit. Wofür noch Ausschüsse, Bürgerbeteiligung, Beantwortung von Anfragen von Presse und Organisationen? Auch die Mehrzahl der Ratsmitglieder gleitet in seiner Spur. Zukunft für Bocholt? Grau und bedeckt?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert